Und hier hakt Anwältin Eva Maria Barki ein: Im Krankenanstaltengesetz wird eine religiöse Betreuung von Patienten garantiert – und die sieht die Juristin in einem Andachtsraum nicht gewährleistet. Außerdem sei der Staat verfassungsrechtlich verpflichtet, das Eigentum der Kirche anzuerkennen. Dazu gehöre die Kapelle im Geriatriezentrum. Pater Tomazic hat übrigens, so die Anwältin, keine persönliche Verständigung vom Abriss erhalten.
Sowohl Gläubige aus dem Geriatriezentrum als auch aus der Umgebung, die in die Kapelle kommen, fürchten bereits, dass nach dem Abriss keine ordentlichen Gottesdienste mehr stattfinden werden. Vorgesehen ist lediglich, dass Messen in den "Tagräumen auf den Stationen" sowie provisorisch im Pavillon 1 abgehalten werden. Denn im Zuge des Neubaus des Geriatriezentrums sollen die Pavillons 2 und 3, in dem sich die Kapelle befindet, abgerissen werden. Vielen Bürgern erscheint es seltsam, dass ausgerechnet kurze Zeit vor dem Abbruch der Denkmalschutz für die Kapelle aufgehoben wurde. Ein Sprecher von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely versichert, dass der Abriss rechtlich in Ordnung sei, sowohl das Denkmalamt als auch die Diözese hätten zugestimmt.
Damit würden auch die Altarwand mit Fresken des bekannten Künstlers Sepp Zöchling sowie zwei Reliefbilder desselben Meisters mit Darstellungen des heiligen Joseph und der heiligen Elisabeth vernichtet. Kunsthistoriker Univ.-Prof. Mario Schwarz sieht in diesen Werken einen schützenswerten Kunstschatz. Rechtsanwältin Barki fordert nun Akteneinsicht und hat bereits festgestellt, dass es noch keine Abbruchgenehmigung gibt.
von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
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