S. ist schuldig, über 100 Tags an diversen Hausmauern und Türen hinterlassen zu haben. Der angerichtete Schaden blieb laut Richter Wilhelm Mende unter den angeklagten 50.000 Euro. Zur teilbedingten Freiheitsstrafe verhängte Mende eine dreijährige Probezeit. Der Schweizer nahm das Urteil an. Da der 30-Jährige bereits seit März in U-Haft saß, gilt die vier Monate unbedingte Haftstrafe bereits als abgebüßt - der Schweizer konnte den Verhandlungssaal also als freier Mann verlassen.
Im auf zwei Tage anberaumten Prozess arbeitete sich der Richter von Faktum zu Faktum durch und fragte den 30-jährigen Angeklagten bei jedem einzelnen Fall nach seiner Verantwortung. Renato S. gab allerdings nur 20 bis 30 auf Hausmauern und Türen angebrachte Tags zu. "Der Schriftzug wird von ziemlich vielen Leuten verwendet", sagte der 30-Jährige bereits am ersten Verhandlungstag am Mittwoch.
Schweizer lebte als U-Boot in Wien
Der Schweizer war im vergangenen Jahr unangemeldet nach Österreich gekommen und hatte seither als U-Boot in Wien gelebt. Um Geld zu verdienen, arbeitete er ab und zu als Security. Im Sommer 2013 wurde er in der Nähe des Cafe Leopold von einem Sicherheitsmann beim Sprühen erwischt. S. bettelte den Security an, ihn nicht zu verraten, er werde den Schaden wieder gut machen. Renato S. hat allerdings dem Mann seinen Namen genannt. Aufgrund dieser Daten sowie durch ein Überwachungsvideo konnte der Schweizer ausgeforscht werden.
Anfang März suchten Beamte daraufhin eine Wohngemeinschaft in Rudolfsheim-Fünfhaus auf, in der der 30-Jährige lebte. In der Wohnung wurden zahlreiche Spraydosen sowie Graffitiutensilien gefunden. "Puber" flüchtete zunächst mit seinem Laptop aufs Dach und wollte den Computer in einem Kamin versenken. Davon hielten ihn die Polizisten jedoch ab. Auf dem Laptop wurden anschließend zahlreiche Fotos von diversen Graffitis sichergestellt. Der Schweizer wurde festgenommen und saß seither in U-Haft.
"Puber" zeigte sich auf Anklagebank wortkarg
Im Prozess gab sich der 30-jährige Angeklagte bei den Fragen durch den Richter wortkarg. Zu den ihm vorgelegten Bildern sagte er nur noch "Nein, das ist nicht von mir" oder "Das könnte von mir sein".
Verteidiger Phillip Bischof, der in seinen Schlussworten noch einmal alle 232 Fakten durchging, sprach von einem Schaden von höchstens 3.000 Euro, was keine schwere Sachbeschädigung darstellen würde. "Es gibt keine Beweise, dass mein Mandant der 'Puber' ist", sagte Bischof.
Angeklagter: "Ich entschuldige mich dafür"
S. schloss sich den Worten seines Verteidigers an und meinte: "Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich zu so einem Blödsinn habe verleiten lassen." Dazu wollte der Staatsanwalt wissen: "Wofür steht 'Puber' überhaupt?" - "Das weiß ich nicht", meinte der Angeklagte. "Und was ist Ihre Motivation, den Schriftzug in ganz Wien zu hinterlassen", fragte Berghammer. Der 30-Jährige: "Ich habe mir nichts dabei gedacht."
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