Nach einer Anonymverfügung mit 48 Euro, die er nicht bezahlt hat, sandte der Magistrat jetzt eine Strafverfügung. 70 Euro soll der 59-Jährige mittlerweile hinblättern. Zahlt er nicht, wandert er für 14 Stunden ins Gefängnis. "Ich denke gar nicht daran, für einen Behördenfehler zu blechen", wettert Turtenwald. "Außerdem bin ich sicher kein Einzelfall. Viele schauen gar nicht, ob ihnen zu Recht eine Übertretung zur Last gelegt wird, und zahlen den Erlagschein einfach ein."
ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät, falsche Strafverfügungen keinesfalls einzuzahlen und sofort zu beanstanden. "Unserer Erfahrung nach ist die MA 67 meist ohnehin flexibel und erledigt das auf kurzem Wege." Turtenwald: "Ich habe zweimal bei der Parkraumüberwachung angerufen und landete minutenlang in der Warteschleife. Da gibt es offenbar kein Durchkommen."
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