Raser, Gurtmuffel

2017 brechen harte Zeiten für Verkehrssünder an

Österreich
28.12.2016 06:08

Die Zeiten für Verkehrssünder werden härter: Ab 1. Jänner 2017 stehen sukzessive Gesetzesverschärfungen am Plan. Alkolocks werden eingeführt, Radarfotos als Beweis verwendet - nicht mehr nur um Raser zu überführen, sondern etwa auch Gurtenmuffel oder Handysünder. Und für Führerscheinneulinge gelten längere Probezeiten.

Im Detail sehen die Neuerungen im heimischen Straßenverkehr so aus:

  • Auf die Geduldsprobe werden vor allem Führerscheinneulinge gestellt: Ab 1. Juli wird die Probezeit auf drei Jahre ausgeweitet (auch bei L17-Fahranfängern). Und: Wer während der Probezeit beim Telefonieren erwischt wird, muss kostenpflichtig eine Nachschulung absolvieren.
  • Mit 1. September können sich Alko-Sünder die Wegfahrsperre Alkolocks (Testphase: fünf Jahre) teuer einbauen lassen. Wer den Versuch wagt und bei jeder Fahrt seine Promillewerte testet, um starten zu können, erspart sich die Hälfte der Führerschein-Entzugszeit.
  • Radar-Beweis: Anhand der Fotos dürfen künftig auch Telefonieren am Steuer, Fahren ohne Sicherheitsgurt, mangelnde Kindersicherung und unerlaubte oder unzulässige Personenbeförderung bestraft werden. Wann das Gesetz in Kraft tritt, ist jedoch noch offen.
  • IG-Luft: Fahrzeugschlüssel weg und Radklammern draufmontiert - das droht Lenkern, die 100 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgrund des Immissionsschutzgesetzes ignorieren.

(Bild: Bildagentur Mühlanger)

Interview mit ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer

"Krone": Was halten Sie von den Neuerungen?
Martin Hoffer: Im Großen und Ganzen sind sie ganz okay.

Wer kann Fotos von Autofahrern machen?
Die Polizei. Gültig sind nur diese behördlichen Bilder.

Was ist mit privaten Fotos, die man von einem Autofahrer gemacht hat, über den man sich z.B. wegen Telefonieren am Steuer ärgert?
Private Fotos gelten nicht als Beweis.

Wie ist es mit Alkohol am Steuer?
Nach der Hälfte der Entzugsdauer kann sich der betroffene Autofahrer einen Alkomaten in sein Auto einbauen. Auf eigene Kosten. Es gibt dann auch noch einen eigenen Führerschein.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer (Bild: ÖAMTC)
ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer

Sandra Ramsauer und Erich Schönauer, Kronen Zeitung

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