Zu Hunderten sirren Spielzeug-Drohnen, aber auch größere Kamera-Drohnen durch die Lüfte - und immer wieder stürzen sie ab. Im Tiroler Zillertal wäre am Montag ein Spaziergänger fast getroffen worden. Der Gebrauch von Drohnen ist gesetzlich genau geregelt. Bei Missbrauch drohen Verwaltungsstrafen bis zu 22.000 Euro!
Das "fliegende Kamera-Auge" übt auf viele eine besondere Faszination aus: Lassen sich damit doch spektakuläre Videos drehen oder Fotos vom Eigenheim von oben schießen. Seit die Fluggeräte billiger und einfacher zu fliegen geworden sind, hat sich ihre Zahl vervielfacht - auch in Österreich. Der Gesetzgeber sah sich 2014 veranlasst, den Wildwuchs unbemannter Luftfahrzeuge einzudämmen. Seitdem ist der Besitz und wo man mit Drohnen fliegen darf genau geregelt.
"Jeder, der im Fachmarkt oder im Internet eine Drohne kauft, die schwerer ist als 250 Gramm, muss diese bei der Austro Control melden und um eine Betriebsbewilligung ansuchen. Zudem muss jeder Pilot eine Haftpflichtversicherung abschließen", mahnt Peter Schmidt von der Austro Control. Führerschein, Flugschein oder sonstigen Befähigungsnachweis brauche man keinen - außer, man verwendet das Fluggerät gewerblich: "Grundsätzlich ist es so, dass Sichtkontakt zur Drohne vorhanden sein muss. Je höher das Gewicht, desto strenger die Auflagen für den Piloten."
Für das Fliegen in besiedelten oder dicht besiedelten Gebiet müssen beispielsweise sicherheitskritische Komponenten doppelt ausgeführt sein, um im Ernstfall einen Absturz zu verhindern. "Der Betrieb über Menschenansammlungen ist aus Sicherheitsgründen nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich", sagt Schmidt.
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