Erfolg für die Grünen im Kampf gegen Hasspostings auf Facebook: Das soziale Netzwerk muss derartige Postings löschen und damit weltweit vom Netz nehmen, nicht nur in einem Land sperren. Das stellte das Oberlandesgericht Wien in einem Verfahren zu Fake-Postings über Parteichefin Eva Glawischnig fest. Und: Für Klagen gegen Facebook gilt österreichisches Recht, Betroffene können ihr Recht über heimische Gerichte durchsetzen.
Das sei eine "große Entscheidung", freute sich der grüne Mediensprecher Dieter Brosz am Montag bei einer Pressekonferenz mit Anwältin Maria Windhager. Er hofft, dass Facebook angesichts vieler nun drohender Verfahren sein Verhalten zu Hasspostings ändert. Bisher müsse sich das Unternehmen jedenfalls den Vorwurf gefallen lassen, "die weltweit größte Hassplattform" zu sein. Anlass für das OLG-Urteil ist ein von den Grünen geführtes Musterverfahren gegen über ein Fake-Profil ("Michaela Jaskova") verbreitete beleidigende Äußerungen - "miese Volksverräterin" oder "korrupter Trampel" - über Parteichefin Glawischnig.
Erreicht wurde zunächst eine Einstweilige Verfügung: Das Oberlandesgericht Wien lehnte die Berufung von Facebook gegen die vom Handelsgericht Wien angeordnete Löschung ab - und klärte gleich zwei Grundsatzfragen, nämlich der Anwendbarkeit österreichischen Rechts und der Pflicht zur (weltweiten) Löschung von Hasspostings. Facebook hatte bislang argumentiert, dass nur in Kalifornien geklagt werden könnte bzw. allenfalls in Irland, wo die europäische Niederlassung sitzt.
Das OLG stellte zudem - laut Anwältin Windhager ungewöhnlich deutlich - fest, dass es sich bei den Äußerungen über Glawischnig eindeutig um gegen die "Community Standards" verstoßende Hasspostings handelte und wies damit die Darstellung Facebooks zurück.
Viele Fragen noch offen
Eine Reihe wichtiger Fragen ist aber noch offen: So hat das OLG Wien die Löschung aller identen Postings angeordnet, aber noch keine Entscheidung getroffen, ob ein Host-Provider auch sinngleiche Inhalte suchen und vom Netz nehmen muss. Diesbezüglich hat das OLG aber den Weg zum OGH offengelassen. Die Grünen werden die Frage mittels Revisionsrekurs vor das Höchstgericht bringen.
Vom Hauptverfahren zu den beleidigenden Äußerungen (das dann am Handelsgericht weiterläuft) erwartet Grünen-Sprecher Brosz weitere grundlegende Klärungen: Nämlich dass Hostprovider wie Facebook Namen und sonstige Daten zu Fake-Konten, über die Hasspostings in der Regel verbreitet werden, herausgeben müssen. Das hat Facebook bisher abgelehnt bzw. erklärt, nur bei gerichtlicher Aufforderung dazu bereit zu sein. Außerdem ist zu klären, ob Glawischnig ein immaterieller Schadenersatz (es wurden auch Fotos verbreitet) zusteht.
Facebook am Zug
Reagiert Facebook nicht auf die Einstweilige Verfügung - also die Verpflichtung, diese Hasspostings zu löschen -, werden die Grünen in Irland die Exekution des Urteils beantragen. Dann droht dem Unternehmen eine Geldstrafe - und möglicherweise sogar die Abschaltung der Server. Weitere Rechtsmittel von Facebook gegen die Einstweilige Verfügung sind, so Windhager, eigentlich nicht möglich.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.