Dies bedeutet, dass ein Cyberangriff auf einen der Alliierten als Bündnisfall und Angriff auf alle Verbündeten gewertet werden kann. Ob tatsächlich der Beistandsfall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages ausgerufen wird, muss die NATO im Einzelfall klären. "Es gibt keinen Automatismus", sagte ein Offizieller beim NATO-Gipfel in Wales. Auch die Art und Weise, wie die NATO auf einen Angriff auf die Netzwerke reagiere, sei nicht automatisch vorgegeben.
Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die Anschläge vom 11. September 2011. Diese hätten zum ersten Mal den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrags ausgelöst, der zur kollektiven Verteidigung beim Angriff eines Mitgliedstaates verpflichtet, obwohl dies in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen sei, sagte ein Diplomat.
Die NATO anerkenne jedenfalls internationales Recht in diesem Bereich, sei es die Charta der Vereinten Nationen oder humanitäres Völkerrecht, sagte ein Beamter der Allianz. In diesem Bereich will die NATO auch Partnerschaften aufbauen, etwa zur EU, zu den Vereinten Nationen und zu vielen ihrer insgesamt 40 Partnerländer. Auch mit der Netzwerk-Industrie strebe die NATO freiwillige Vereinbarungen an, sagte ein NATO-Beamter.
Gemeinsame Cyber-Manöver geplant
Mit den Partnern sind gemeinsame Trainingseinsätze geplant, die einen groß angelegten Hackerangriff simulieren. Der Schwerpunkt liege auf Prävention, Widerstandsfähigkeit und Schutz der Netzwerke. Die Alliierten hätten jedenfalls die Pflicht, im Rahmen ihrer Verteidigungsplanung auch national Investitionen zum Schutz der Netzwerke zu tätigen. Ein Cyber-Verteidigungskomitee der NATO soll künftig einen einheitlichen Ansatz sicherstellen.
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