Die EU-Staaten haben auf Fachebene der endgültigen Abschaffung der Roaming-Gebühren ab 15. Juni 2017 zugestimmt. Die EU-Kommission erklärte, dies bedeute, dass die Roaming-Gebühren für alle Reisenden abgeschafft werden, wenn diese im EU-Ausland mit ihren Mobiltelefonen und Geräten telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen. Ein Schlupfloch bleibt allerdings: Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist entscheidend.
Wer mehr als vier Monate mit einer ausländischen SIM-Karte in einem Mobilfunknetz aktiv ist, soll nach dem neuen Vorschlag vom Mobilfunker trotz Roaming-Aus zur Kassa gebeten werden können.
Damit stelle die EU laut eigenen Angaben sicher, dass die konkurrenzfähigsten Mobilfunkangebote weiterhin finanziell attraktiv bleiben. Das Schlupfloch sorgt allerdings für Unmut bei all jenen, die sich längerfristig im EU-Ausland aushalten - etwa durch Job oder Studium bedingt.
Damit Roaming-Gebühren endgültig der Vergangenheit angehören, müssten die Anstrengungen auf den Vorschlag zur Regulierung des Roamingvorleistungsmarkts konzentriert werden. Dabei geht es um jene Entgelte, die sich die Betreiber gegenseitig berechnen, wenn Kunden ihre Mobiltelefone im Ausland nutzen.
"Wir dürfen keine Zeit verlieren"
Noch diese Woche werden darüber die Verhandlungen mit EU-Parlament und Staaten beginnen. Um auch diese letzte Etappe erfolgreich zu bestreiten, werde sich die Kommission als ehrlicher Makler dafür einsetzen, dass so schnell wie möglich eine Einigung erzielt wird. "Wir dürfen keine Zeit verlieren", sagten der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, und Digital-Kommissar Günther Oettinger.
Die Kommission hatte vorige Woche betont, dass die Regelung "roam like at home" nicht dazu führen dürfe, dass die nationalen Preise steigen oder der Datenverbrauch zuhause beschränkt werde. Gleichzeitig gebe es eine Ausnahmeregelung für Betreiber, wenn zu hohe Verluste für sie aufliefen.
Weitere Zugeständnisse an Mobilfunker
Ansip erklärte, die Zugangsschwelle für diese Ausnahme sei gesenkt worden, und zwar von fünf auf drei Prozent. Darüber hinaus sei ein Mindestbeobachtungszeitraum von vier Monaten für die Betreiber festgelegt worden, um Missbrauch von "roam like at home" erkennen zu können. Schließlich sei noch eine zweiwöchige Warnperiode eingeführt worden, wenn erste Anzeichen von Missbrauch festgestellt werden.
Es sei immerhin gelungen, seit 2009 die zusätzlichen Gebühren um 92 Prozent für Telefonieren und SMS einzuschränken, bei Daten seien es sogar 96 Prozent. "Jetzt scheint es einfach, die restlichen vier Prozent zu erreichen."
Freilich: Vorangegangen ist dem nahenden Roaming-Aus ein bürokratischer Eiertanz, bei dem die Wünsche der Telekommunikationsbranche mit jedem neuen Vorschlag stärkere Berücksichtigung fanden. Anfangs hieß es noch, dass Roaming zugunsten eines starken digitalen EU-Binnenmarktes komplett und ohne Schlupflöcher abgeschafft werden soll.
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