„Milliardärs-Bunker“
Internetnutzer in Deutschland müssen die Werksverschlüsselung ihres WLAN-Routers nicht ändern. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Ohne Anhaltspunkte für eine Sicherheitslücke sei niemand verpflichtet, einen solchen Schlüssel zu ändern, begründeten die obersten Richter.
Anlass war der Fall einer Frau, die wegen Verletzung von Urheberrechten 750 Euro an eine Filmfirma zahlen sollte, weil ein Unbekannter über ihr WLAN einen Actionfilm illegal in einer Tauschbörse angeboten hatte.
Der Router war ab Werk mit einem individuellen Schlüssel aus 16 Ziffern nach gängigem WPA2-Standard gesichert. Den Richtern zufolge war dies völlig ausreichend, die Frau trifft deshalb laut Bundesgerichtshof keine Schuld.
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