Zeltverbot-Posse

600 Euro Strafe für Regenschirm

Kärnten
20.10.2016 16:38

Neuer Höhepunkt in der Behörden-Posse um illegales Kampieren! Jetzt hat die Bezirkshauptmannschaft sogar einen Fischereiaufseher angezeigt: Weil er einen Schirm als Schutz vor dem Regen aufgebaut hatte, soll Markus Drobesch 600 Euro Strafe zahlen. Dabei ist ein Regenschutz erlaubt - geht es nach dem Naturschutz.

Seit Jahren wird über die Regeln fürs Zelten in der freien Natur diskutiert. Während die Politik um eine klare Definition streitet, welche Art von Zelten und Unterständen eigentlich erlaubt sind, greifen die Behörden hart durch. "Keiner weiß mehr, was man darf. Jeder sagt etwas anderes", beklagt Drobesch. Der Unternehmer und Fischereiaufseher hat nach einer Polizeikontrolle am Fischwasser jetzt persönlich eine Strafverfügung von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt bekommen. Weil der Aufseher und zwei Kameraden Schirme als Schutz vor dem Regen aufgestellt haben, sind 600 Euro Strafe fällig - "wegen Zeltens in freier Landschaft außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen", heißt es in der Strafverfügung.

Für viele ist das Vorgehen der Behörde unverständlich. Denn sogar in der Naturschutzabteilung des Landes teilt man die Ansicht, dass solche Schirme als Regenschutz und nicht als Zelte zum Kampieren zu werten sind. Drobesch: "Als Fischereiaufsichtsorgan weiß ich, was erlaubt ist. Das Vorgehen ist eine Frechheit!" Drobesch hat eine Petition initiiert, damit das Aufstellen von Zelten/Unterständen für Fischer endlich geregelt wird. 3400 Unterstützer haben bereits unterzeichnet.

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