In den Jahren 2005 bis 2007 erzielte die Stadt Wien laut Rechnungshof folgende Überschüsse aus den Gebührenhaushalten:
Trotzdem: Der Betrieb einer Kläranlage und einer Müllverbrennungs-anlage wurde über Tochterunternehmen abgewickelt, die größtenteils fremdfinanziert waren. Der Betriebsaufwand war von der MA 30 bzw. der MA 48 zu tragen. Somit seien die Gebührenzahler trotz der Überschüsse mit Fremdkapitalkosten belastet worden, hieß es. Auch von Erlösen aus Cross-Border-Leasinggeschäften sah Wien-Kanal nichts, sie flossen ebenfalls ins allgemeine Budget. Der RH kritisiert nun, dass die Überschüsse keiner zweckgebundenen Rücklage zugunsten der Abwasserentsorgung zugeführt wurden.
RH empfiehlt Abbau der Zinsbelastungen
Die Prüfer empfehlen nun unter anderem, die hohen Zinsbelastungen der Entsorgungsbetriebe Simmering durch einen Schuldenabbau zu verringern. "Hierfür könnten die Überschüsse aus den entsprechenden Gebührenhaushalten herangezogen werden", lautet die Empfehlung. Künftige Überschüsse sollten in Rücklagen für Projekte fließen, um weitere Schulden zu vermeiden: "Dadurch könnte der Gebührenzahler von steigenden Zinsaufwendungen entlastet werden."
Stadt Wien weist Vorwürfe zurück
Die Stadt Wien teilte in ihrer Stellungnahme diese Ansicht nicht unbedingt: Laut einem Gutachten sei sie als Gemeinde nicht verpflichtet, "erwirtschaftete Mittel der Gemeindeeinrichtung unmittelbar zuzuführen", wie betont wurde. Zudem würden Überschüsse unter anderem für Umweltmaßnahmen verwendet. Weiters, so wurde versichert, seien für die Projekte in Simmering sehr wohl Mittel zur Verfügung gestellt worden, die die Zinsbelastung reduziert hätten.
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