"Wir haben den ökonomischen Beweis, dass die Preissteigerungen über Jahre schneller als die Preissenkungen weitergegeben wurden", so BWB-Chef Theo Thanner. "Da sehen wir erhöhten Aufklärungsbedarf. Wir werden die betroffenen Firmen um eine Antwort ersuchen."
Gibt es Absprachen?
Bei der Untersuchung komme auch heraus, dass die sechs größten Marktteilnehmer in Österreich (BP, OMV, Shell, Esso, Mobil, Total) stets gleichzeitig agierten. Thanner dazu: "Da interessiert uns, welche Auswirkungen das auf den Wettbewerb hat." Die Betroffenen hätten nun bis Mitte August Zeit für eine Stellungnahme, dann sei wieder die Behörde am Zug. Die BWB werde dann dem Kartellgericht die Schlussfolgerungen mitteilen und eventuell Sanktionen vorschlagen, so Thanner.
ARBÖ: "Spritpreis-Skandal" - 100 Millionen "Körberlgeld"
Von einem "Spritpreis-Skandal" spricht der ARBÖ und fordert rasche Konsequenzen. Es gebe einen Millionenschaden für die Autofahrer. "Nicht genug, dass wir derzeit Rekordpreise für Treibstoffe zahlen müssen, ziehen uns die Konzerne auch noch extra über den Tisch", kritisierte ARBÖ-Geschäftsführer Leo Musil am Samstag.
Der ARBÖ verwies darauf, dass täglich 27,5 Millionen Liter Treibstoff verkauft würden. "Jedes Mal, wenn eine Preissenkung um zwei Cent zwei Tage lang verzögert wird, entstehen für die Autofahrer Mehrkosten von 1,1 Millionen Euro." Pro Jahr bedeute diese eine Schadenssumme von mindestens 33 Millionen Euro." Allein in den letzten drei Jahren dürften sich die Konzerne dadurch ein Körberlgeld von mindestens 100 Millionen Euro geholt haben", schätzt der ARBÖ.
"Ende der skandalösen Preispolitik der Mineralölkonzerne"
Auch die Arbeiterkammer verlangt ein "Ende für die skandalöse Preispolitik der Mineralölkonzerne". AK-Präsident Tumpel forderte, den Steuerzuwachs durch unfaire Benzinpreise zurück an die Konsumenten zu geben. Tumpel zeigte sich über die Untersuchung der Wettbewerbsbehörde erfreut, die "endlich Nägel mit Köpfen gemacht" habe. Wenn es stimme, dass die Mineralölkonzerne eine skandalöse Preispolitik auf dem Rücken der Autofahrer betreiben, müsse die Bundeswettbewerbsbehörde "unverzüglich beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung eines Bußgeldes" stellen. Eventuelle Bußgelder aus diesem Verfahren müssten dann unverzüglich an die Autofahrer zurückgegeben werden.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.