Der entsprechende Antrag wurde dem Immunitätsausschuss bereits zugewiesen, nun hat dieser 30 Tage Zeit, sich damit zu beschäftigten, sagte Graf am Montag. Einen Termin für eine Sitzung gibt es demnach noch nicht. Üblicherweise finden diese an Plenartagen statt, das könnte diesmal anders sein, sollte in der Präsidiale am Mittwoch keine Nationalratssitzung vereinbart werden, so Graf.
Bezüglich einer Auslieferung verwies Graf auf "Präzedenzfälle" wie den des früheren BZÖ-Chefs Peter Westenthaler in der Prügel-Affäre. In diesem Fall war die Schlägerei, die das Ganze ausgelöst hatte, vor Antritt des Mandats passiert. Auch Winter war im Jänner noch keine Abgeordnete.
Graf: Winter verdient "einen Freispruch"
Laut Graf wünscht sich Winter selbst, ausgeliefert zu werden, wobei das für die Entscheidung des Ausschuss "irrelevant" sei. Graf meinte jedenfalls, dass die Auslieferung für Winter besser wäre, denn so lange das Verfahren "schlummert", werde sie nie darstellen können, dass sie "einen Freispruch" verdiene.
BZÖ und Grüne verlangen ebenfalls Immunitätsaufhebung
Auch für das BZÖ ist im Fall Winter klar, dass die Handlung nicht mit Winters Tätigkeit als Abgeordnete zusammenhänge, da sie zu diesem Zeitpunkt keine Abgeordnete war - und die Immunität könne nur für die Arbeit in der Funktion als Abgeordneter gelten. Man wolle nicht, dass sich Mandatare in die Immunität flüchten, so Ausschussmitglied Herbert Scheibner. Dieter Brosz von den Grünen, die sich schon für eine Auslieferung ausgesprochen haben, verlangte, dass der Ausschuss so schnell wie möglich zusammenkommt.
Immunitätsausschuss am Wort
Im Parlament muss sich nun bald der Immunitätsausschuss mit dem Begehren der Anklagebehörde befassen. Die zentrale Frage für eine Aufhebung der Immunität ist, ob die mutmaßlich strafbare Handlung in unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit als Abgeordnete oder zumindest als Kandidatin stand. Winter hat die ihr zur Last gelegten Äußerungen im Grazer Gemeinderatswahlkampf gemacht, womit man argumentieren könnte, dass kein Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordneter bestehe und sie somit ausgeliefert werden könnte.
Mohammed als "Kinderschänder" bezeichnet
Auslöser für die Einleitung des Strafverfahrens wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung waren Aussagen Winters bei einer FPÖ-Wahlveranstaltung am 13. Jänner in Graz: Der Prophet Mohammed habe ein sechsjähriges Mädchen geheiratet und wäre "im heutigen System" ein "Kinderschänder", er hätte den Koran in "epileptischen Anfällen" geschrieben. Der Islam sei ein "totalitäres Herrschaftssystem" und gehöre "dorthin zurückgeworfen, wo er hergekommen ist, hinter das Mittelmeer".
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