Wie schon beim ersten Mal kamen die Geschworenen wieder einstimmig zum Schluss, dass sich die Angeklagten in einer terroristischen Vereinigung betätigt und an einer kriminellen Organisation mitgewirkt hatten. Dem nicht rechtskräftigen Wahrspruch zufolge verfolgte Mohamed M. demnach Ziele der Al Kaida, indem er mit einem im Internet verbreiteten "Drohvideo" Deutschland und Österreich zum Abzug ihrer Truppen aus Afghanistan aufforderte, den Dschihad guthieß und zu Anschlägen während der Fußball-Europameisterschaft aufrief.
"Man hat Sündenböcke gesucht, die Terroristen sein sollen"
Auch Mona S. betätigte sich nach Ansicht der Geschworenen propagandistisch für den Terrorismus, indem sie Texte ins Englische übersetzte. Die 22-Jährige bezeichnete die neuerliche Verurteilung unmittelbar nach der Verhandlung als "Frechheit". Das Gericht habe die Beweise für ihre Schuldlosigkeit nicht akzeptiert. "Man hat sich Sündenböcke gesucht, die Terroristen sein sollen", meinte sie.
Bei der Strafbemessung war bei beiden Angeklagten ihre bisherige Unbescholtenheit mildernd. Bei Mona S. berücksichtigten die Richter auch, dass sie im Tatzeitraum noch keine 21 war. Beiden wurde die U-Haft auf die verhängten Strafen angerechnet. Mona S., die vom 12. September 2007 bis zum 8. Oktober 2008 in U-Haft gesessen war, dürfte damit auf freiem Fuß bleiben: Als bisher nicht Vorbestrafte ist es unwahrscheinlich, dass sie mehr als die Strafhälfte tatsächlich absitzen muss.
"Warum haben Sie mir nicht gleich zehn Jahre gegeben?"
Die Urteilsverkündung wurde von einem Großaufgebot an Sicherheitskräften überwacht. Nicht weniger als zwölf Justizwachebeamte schirmten Mohamed M. im Gerichtssaal ab. Der 23-Jährige bewahrte - anders als im ersten Prozess - aber trotz des neuerlichen Schuldspruchs die Ruhe. Er schüttelte lediglich den Kopf und lächelte, als er gefragt wurde, ob er das Urteil verstanden habe. In Richtung der Geschworenen meinte er: "Warum haben Sie mir nicht gleich zehn Jahre gegeben?"
Mona S. blieb - wie schon während der gesamten Verhandlung - auch von der Urteilsverkündung ausgeschlossen, weil sie aus religiösen Gründen ihren Gesichtsschleier nicht abnehmen wollte, was ihr als Missachtung des Gerichts ausgelegt wurde. Sie erwartete den Wahrspruch der Geschworenen vor dem Verhandlungssaal. Das Ergebnis teilte ihr der Verteidiger nach der Urteilsbegründung mit. Das Angebot der Vorsitzenden Richterin, die der 22-Jährigen am Freitagmorgen eine ausführliche Rechtsbelehrung erteilen wollte, schlug Mona S. aus: "Ich habe morgen keine Zeit."
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