Rechtliche Grundlage der Verhaftung ist eine Novelle im Anti-Doping-Gesetz, die mit August 2008 wirksam geworden ist. Seitdem kann Handel von verbotenen Substanzen strafrechtlich geahndet werden. Das wird nun Radsportler K. zur Last gelegt. K. hatte am Donnerstag bei der Präsentation des Welser Teams in Marchtrenk unentschuldigt gefehlt.
Folge der "Causa Zoubek"
Die Kriminalpolizei ist bei Recherchen in Zusammenhang mit der "Causa Zoubek" auf K. gestoßen. Der Wiener Kinderkrebsarzt und Hobby-Triathlet Zoubek war im vergangenen November mit Doping in Verbindung gebracht worden. Zoubek bestreitet sämtliche Doping-Vorwürfe.
Freude bei der NADA
Andreas Schwab, Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur NADA Austria, zeigte sich erfreut. Die NADA selbst habe allerdings nichts mit der Causa zu tun gehabt. "Ich bin informiert, dass es gelungen ist. Ich freue mich sehr darüber. Ich weiß, um wen es sich handelt und um welche Sportart", sagte Schwab am Freitag.
"Es ist sehr positiv. Das Anti-Doping-Gesetz ist doch nicht so zahnlos wie man schon einmal geglaubt hat, und ich freue mich sehr, dass es einen ersten entsprechenden Erfolg für die Kriminalpolizei gegeben hat." Mehr könne er nicht dazu sagen, der Fall liege nun bei der Staatsanwaltschaft. So weit er wisse, geht es rein um den Handel und nicht um die Eigennutzung verbotener Substanzen. "Das Handeln, das In-den-Verkehr-bringen von verbotenen Substanzen ist gerichtlich strafbar", so der NADA-Geschäftsführer.
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