Für 3,7% mehr Lohn
Streik in Brüssel: EU-Beamte blieben einfach zu Hause
Normalerweise arbeiten von gut 3.600 Personen 2.800 im Rat. Diesmal sind lediglich rund 300 Beamte ins Justus-Lipsius-Gebäude gekommen. Der am gleichen Tag stattfindende Verkehrsministerrat, an dem Österreich durch Doris Bures vertreten ist, wird durch den Streik der EU-Beamten aber praktisch nicht gestört. Dafür sind alle anderen gut 20 Sitzungen von Arbeitsgruppen zu diversen Themen im Ratsgebäude wegen des Ausstands kurzfristig gestrichen worden.
Günther Lorenz von der Personalvertretung der EU-Beamten sagte, für einen Rat könne auch bei einem Streik eine gewisse Anzahl von Beamten "zwangsverpflichtet" werden. Dafür gebe es in der Streikregelung einen eigenen Anhang. Keine Probleme gibt es im Verkehrsministerrat bei den Dolmetschern, die von der EU-Kommission gestellt werden, wo ja keine Arbeitsniederlegung stattfindet. Einschränkungen seien dafür bei der schriftlichen Ausarbeitung von Dokumenten zu erwarten. Statt bis zu 25 Übersetzer pro EU-Sprache gebe es an diesem Tag nur einen bis drei, sagte Lorenz.
EU-Botschafter tagen am Freitag nochmals
Die Beamten protestieren gegen die Ablehnung einer Gehaltserhöhung von 3,7 Prozent für 2010 durch zahlreiche EU-Staaten. Am Freitag soll ein neuerlicher Versuch auf EU-Botschafterebene - der bereits fünfte - unternommen werden, um doch noch zu einer Einigung zu gelangen. Die schwedische Ratspräsidentschaft habe versucht, einen Kompromiss zu erzielen, doch seien die Angebote deswegen nicht annehmbar, weil sie dem durch das EU-Beamtenstatut festgelegten Verfahren, mit dem eben die 3,7 Prozent errechnet wurden, widersprechen, erklärte Lorenz.
Mehrere Vorschläge der Ratspräsidentschaft
Was die jüngsten Vorschläge der schwedischen Ratspräsidentschaft betrifft, reichten diese von einer Teilung der 3,7 Prozent auf 2,0 im Jahr 2010 und 1,7 im Jahr 2011 bis zu einer Erhöhung der "Krisenabgabe". Die Beamten haben diese sogenannte spezielle Abgabe jährlich zu leisten, sie steigt laut dem jüngsten Kommissions-Vorschlag von 4,5 im heurigen Jahr auf künftig 5,07 Prozent. Hier hätten die EU-Staaten eine weitere Erhöhung ins Spiel gebracht, die dann aber die 3,7-prozentige Anhebung der Gehälter praktisch aufgehoben hätte. Zudem sind all diese Pläne nicht gesetzeskonform.
Der Rat hat theoretisch bis Ende Dezember Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Stimmt er zu, ist die Sache vom Tisch. Trifft er überhaupt keine Entscheidung, erwartet die EU-Länder eine Klage der Kommission vor dem EuGH wegen Untätigkeit. Die dritte Möglichkeit ist, dass der Rat die 3,7 Prozent ablehnt - dann gebe es aber ebenfalls eine Klage der Kommission, weil die EU-Staaten laut Beamtenstatut zustimmen müssten.
Angesprochen darauf, dass im Fall einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Unvereinbarkeit gegeben sei, weil ja auch die EuGH-Richter von der Gehaltserhöhung profitieren würden und damit befangen sein könnten, verwies Lorenz darauf, dass schon 1972 eine ähnliche Situation entstanden sei. Damals sei auch geklagt worden und die Kommission habe recht bekommen. Die EU-Staaten seien verurteilt worden, die Gehaltserhöhung doch zu akzeptieren.
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