6,5 Mio. Betroffene

Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Regelungen

Ausland
09.02.2010 15:33
Ohrfeige für die deutsche Bundesregierung: Die Bezüge aller 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland müssen völlig neu berechnet werden. Ob sie damit auch steigen, bleibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag aber offen. Überraschend entschieden die Karlsruher Richter, dass die bisherige Berechnungsmethode nicht nur bei Kindern, sondern auch Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt.

Ob Bezieher des sogenannten Arbeitslosengeldes II deshalb mehr Geld bekommen müssen, ließ das Gericht jedoch offen. Grundsätzlich muss aber bei einer der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Sozialverbände, Kinderschutzbund und Gewerkschaften begrüßen das Urteil.

6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher
Hartz IV - benannt nach dem früheren VW-Manager und Kanzler-Berater Peter Hartz - ist in Deutschland der gängige Name für ein Programm zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen. Landesweit erhalten etwa 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, deren Familienangehörige sowie Geringverdiener, die als sogenannte "Aufstocker" einen staatlichen Zuschuss zu ihrem mageren Arbeitslohn erhalten.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Bisherige Regelung bleibt vorerst gültig
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch eine Rekordneuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten deutschen Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. Bisher waren dafür im Bundeshaushalt 2010 insgesamt 41,1 Milliarden Euro veranschlagt.

Die SPD sieht damit die Steuersenkungspläne von Union und FDP als überholt an. Das Urteil bedeute, dass der Staat noch mehr Geld als bisher für Sozialleistungen ausgeben werde, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Sozialverbände und Betroffene hatten vor dem Urteil die Hoffnung geäußert, dass die Kinder von Hartz-IV-Empfängern deutlich mehr Unterstützung erhalten.

Reform von Beginn an umstritten
Die Hartz-IV-Reform war in Deutschland von Anfang an heftig umstritten. Sie war von der früheren rot-grünen Bundesregierung 2003 beschlossen worden und am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten. Über den Bundesrat (Länderkammer) hatten aber auch die Unionsparteien an der Gesetzgebung mitgewirkt.

Mit der Reform waren die frühere Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe zu einer gemeinsamen Leistung zusammengelegt worden, dem sogenannten Arbeitslosengeld II. Dieses war aber für viele betroffene Langzeitarbeitslose niedriger als die vorherige Arbeitslosenhilfe. Die Hartz-IV-Reform gilt als einer der Gründe, weshalb der SPD-Kanzler Gerhard Schröder 2005 die Bundestagswahl verlor und die Linke auch in Westdeutschland erstarkte.

Linke sieht "Ohrfeige" für Regierung
Die Linke sieht in dem nunmehrigen Urteil eine schwere Schlappe für die Regierung. Es sei "eine dramatische Ohrfeige, die da ausgeteilt wurde", sagte der designierte Parteichef Klaus Ernst. Das Urteil zeige auch, dass der Sozialstaat nicht der "Spielball" der Regierung sei. Sie müsse nun ein Gesetz einbringen, dass eine ordnungsgemäße Festsetzung der Hartz-IV-Sätze gewähre. "Hartz IV gehört auf den Müllhaufen der Geschichte", fügte Ernst hinzu.

Gegenwärtig erhalten Arbeitslose in Deutschland zunächst das Arbeitslosengeld I, das zwischen 60 und 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens beträgt. Es wird zwölf Monate lang bezahlt, bei älteren Arbeitslosen maximal 24 Monate. Danach bekommen alle Erwerbslosen - ganz unabhängig von ihrem früheren Einkommen - nur noch Hartz-IV-Leistungen.

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