"Ich bin jetzt noch geschockt", erzählte der betroffene Besitzer des ein Hektar großen Grundstücks am Donnerstag im Gespräch mit der "Steirerkrone". "Auf meine Wiese ist immer eine Rehmutter mit ihren Kitzen gekommen. Es war die größte Freude, die Tiere zu beobachten..."
"Ich dachte, auf mich wird geschossen!"
Beobachtet hatte der Grundbesitzer auch an jenem Tag: "Ich lag in meinem Garten und bin kurz eingenickt. Auf einmal fiel ein Schuss. Mein erster Gedanke war Flucht! Ich dachte, auf mich wird geschossen!" Dann hörte er ein Wimmern und sah das Kitz im Gras liegen - angeschossen und sterbend. Da tauchte auch schon der Schütze auf, forderte die Herausgabe des Tieres. "Ich war entsetzt", so der Steirer.
"Jäger handelte rechtens"
Der Grundbesitzer wollte den Vorfall anzeigen. Doch er wurde darüber informiert, dass eine solche Vorgehensweise gar nicht verboten ist. Um eine Stellungnahme gebeten, bestätigt Landesjägermeister Heinz Gach knapp: "Der Jäger hat rechtens gehandelt."
Schriftliches Verbot als Rechtsmittel
Auf fremden Grundstücken Wildtiere zu schießen ist laut Jagdgesetz legal, solange der betreffende Grund zum "Gemeindejagdgebiet" gehört. Das ist in der Steiermark die Regel. Der Jäger muss lediglich einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Wohnhaus einhalten. Die Bestimmung dieses Abstands obliegt dem Jagdschilling-Zahler selbst. Wenn man sich im eigenen Garten sicher fühlen möchte, sollte man am Gemeindeamt schriftlich deponieren, dass man das Jagen auf seinem Grundstück explizit untersagt - oder sich immer so bunt wie möglich anziehen...
von Christa Blümel, Barbara Winkler ("Steirerkrone") und krone.at
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