Mädchen (1) tot

Nach Hundebiss ermittelt nun die Staatsanwaltschaft

Österreich
14.11.2009 09:51
Nachdem im Waldviertel in Niederösterreich am Freitag ein ein Jahr altes Kind nach einem Hundebiss gestorben ist, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Krems wegen fahrlässiger Tötung. Das Mädchen wurde laut Polizei von dem Tier am Kopf attackiert, die Ärzte im Krankenhaus Horn konnten der Einjährigen nicht mehr helfen. Der Hund wurde bereits eingeschläfert.

Laut Polizei war der Vater der Kleinen, von Beruf Polizeihundeführer, gegen 7.45 Uhr vom Nachtdienst in das Haus der Familie (Bild) in einer Ortschaft im Bezirk Horn gekommen und wurde von seiner Tochter und deren Oma begrüßt. Dann passierte das Unglück: Der Familienhund, ein sieben Jahre alter Rottweiler, habe plötzlich und ohne provoziert worden zu sein zugebissen. 

Vater fuhr mit Mädchen ins Krankenhaus
Nachdem es dem Vater und der Großmutter gelungen war, den Hund wegzuzerren, habe der 38-Jährige selbst seine schwerst verletzte Tochter ins Krankenhaus gebracht, so die Polizei. Vergeblich. "Das Kind ist nach einem Hundebiss, trotz intensivster Bemühungen und bester medizinischer Betreuung, leider den schweren Verletzungen erlegen", erklärte Primarius Paul Bratusch-Marrain, ärztlicher Leiter des Landesklinikum Horn. Die Eltern und die Großmutter des einjährigen Mädchens mussten nach dem Unfall von einem Kriseninterventionsteam betreut werden.

Die Staatsanwaltschaft Krems hat eine gerichtliche Obduktion des Mädchens angeordnet. Die Staatsanwaltschaft soll vor allem klären, ob der Hund bereits vor der tödlichen Attacke als gefährlich einzustufen war. Laut Oberstleutnant Roland Scherscher vom Landespolizeikommando hat der Rottweiler als nicht auffällig gegolten. Das Tier wurde noch am selben Tag von seinem Besitzer eingeschläfert.

Hundehaltegesetz in NÖ vor Verschärfung
Erst im September war eine Dreijährige im niederösterreichischen Bezirk Lilienfeld von einem Pitbull-Terrier attackiert und schwer verletzt worden. Am 19. November wird der niederösterreichische Landtag deshalb ein neues Hundehaltegesetz beschließen, in dem die Regeln für die Haltung sogenannter Kampfhunde verschärft werden sollen.

Das Gesetz soll Gemeinden zur Kontrolle von Kampfhunden bzw. "auffälligen Hunden" verpflichten und gegebenenfalls Maßnahmen wie die Unterbringung in einem Tierheim während eines Feststellungsverfahrens ermöglichen. Als Kampfhunde werden in dem Gesetz unter anderem Bullterrier, Bandogs, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbulls und Dogo Argentinos deklariert. Durch Verordnung der Landesregierung sollen der Liste weitere Rassen hinzugefügt werden können. Auffällige Hunde wiederum seien jene, "die bereits Menschen oder andere Tiere gefährdet oder gebissen haben oder die zu aggressiven Hunden gezüchtet oder abgerichtet wurden". 

Die Landes-SPÖ spricht sich für eine Überarbeitung des neuen Gesetzes aus. "Mit dieser Vorlage wird man keinen Unglücksfall mit Hunden verhindern können", verlangte Klubobmann Helmut Cerwenka eine praktikable Regelung. Viele Bestimmungen müssten eigentlich durch die Polizei kontrolliert werden und nicht durch Gemeinden und ihre Bürgermeister. Das Gesetz werde "keinen einzigen Hundebiss verhindern", sagte meint FPÖ-LAbg. Erich Königsberger. Es sei "unausgegoren und kynologischer Schwachsinn", Hundebesitzer würden diskriminiert.

In Österreich leben 750.000 Hunde
Rund 750.000 Hunde leben derzeit in Österreich, damit hat sich ihr Bestand seit den 60er-Jahren in etwa verdoppelt. Gleichzeitig sei die Zahl der Bisse aber deutlich gesunken, so Paul Cech, Präsident des Verbandes der Hundejournalisten. Für manche ein Kinderersatz, leben die meisten Vierbeiner doch in Familien mit Nachwuchs. Keine Freude hat der Fachmann mit dem Begriff "Kampfhund". Man könne jede Rasse "scharf machen", andererseits werden auch als gefährlich geltende Vierbeiner wie American Staffordshireterrier erfolgreich als Rettungshunde eingesetzt, so Cech. 

Eine Auflistung der Rassen nach Gefährlichkeit – wie im Gesetzesvorschlag – sehe teilweise etwas nach "Gebietsschutz" aus, da etwa bei unseren nördlichen Nachbarn deutsche Hunde bei der Aufstellung fehlen, während sie in Spanien sehr wohl aufgeführt werden, heimische Rassen jedoch fehlen.

Unfälle meist Folge von Umgangsfehlern
Dass es zu Unfällen - meist im eigenen Haushalt oder mit Tieren aus dem Bekanntenkreis - kommt, liege fast immer an Fehlern im Umgang mit dem Hund. Laut einer Studie des Kinderunfall-Forschungszentrums Graz aus dem Jahr 2005 über Situationen, in denen Kinder gebissen wurde, passiert am meisten beim Spielen mit dem Vierbeiner (28 Prozent). Mit 14, zehn und acht Prozent folgen das Vorbeigehen am Tier, Kuscheln bzw. Füttern.

Bei einem Angriff durch einen Hund sollte man am besten ruhig stehen bleiben, eine "schlappe" Haltung einnehmen, die Hände hängen lassen, zu Boden schauen und keine Zähne zeigen. "Das ist naturgemäß schwer, wenn man Angst hat oder ein kleines Kind ist", so der Fachmann.

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