Die ÖVP hat ihren Widerstand gegen die eingetragene Partnerschaft zwar 2007 aufgegeben, sperrt sich als Signal an ihre konservative Klientel seither aber gegen eine Zeremonie am Standesamt. Dies würde bedeuten, dass gleichgeschlechtliche Partner bei der Hochzeit auf die Bezirkshauptmannschaft oder das zuständige Magistrat ausweichen müssten.
Homosexuellen-Organisationen machen Druck
Die meisten Homosexuellen-Organisationen lehnen die Einschränkungen bei Adoption und Befruchtung allerdings ebenso ab wie die Registrierung auf der BH. In einer gemeinsamen Aussendung wurden am Freitag die gemeinsamen Forderungen deponiert: Zugang zu allen Rechten und Pflichten der Ehe (auch Adoption und Fortpflanzungsmedizin), Gleichberechtigung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft mittels "Generalklausel" (und nicht, wie von der Regierung geplant, mit Anpassungen in einzelnen Materiengesetzen), Eintragung am Standesamt und Einbindung der NGOs noch vor einem Beschluss im Ministerrat.
Getragen wurde die Erklärung von neun Organisationen, darunter auch das Rechtskomitee Lambda. Nicht dabei ist die Homosexuelleninitiative (HOSI) Wien, die den Gesetzesvorschlag der Regierung akzeptiert.
Bischöfe zur Homo-Ehe: "Weder angebracht noch notwendig"
Indessen appellierten Österreichs Bischöfe an die Nationalratsabgeordneten, bei der Abstimmung über die geplante eingetragene Partnerschaft für Homosexuelle "ausschließlich ihrem Gewissen zu folgen". Kardinal Christoph Schönborn bat am Freitag bei einer Pressekonferenz nach der Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz, sich bei dieser "gesellschaftspolitisch konsequenzenreichen Entscheidung nicht dem Klubzwang zu unterwerfen". Insgesamt sehen die Bischöfe das Gesetzesvorhaben "weder für angebracht noch für notwendig".
Zumindest ihre schlimmsten Befürchtungen sehen die Bischöfe im Gesetzesentwurf nicht erfüllt, dieser sei "in seiner Substanz wesentlich weniger weitreichend als die in anderen Ländern erlassenen Gesetze". Dennoch sei zu befürchten, "dass der vorliegende Entwurf im Falle seines Inkrafttretens die Voraussetzung für eine Entwicklung liefert, die letzten Endes zu einer völligen Gleichstellung der 'eingetragenen Partnerschaft' mit der Ehe führt". Genau dagegen hat sich die römisch-katholische Kirche immer wieder ausgesprochen.
"Sachlich nicht gerechtfertigt"
Positiv sehen die Bischöfe, dass die im Entwurf vorgesehene Beurkundung der eingetragenen Partnerschaft bei der Bezirksverwaltungsbehörde und nicht beim Standesamt erfolgen soll. Trotzdem würden die bestehenden zivilrechtlichen Bestimmungen die entsprechenden Sicherheiten gewähren, "Nachjustierungen" kann sich Schönborn jedoch sehr wohl vorstellen. Nach wie vor gelte in der Kirche der Grundsatz, dass der Familie auf der Grundlage zwischen Mann und Frau bestimmte Rechte gebührten, deren Übertragung auf gleichgeschlechtliche Paare "sachlich nicht gerechtfertigt" sei.
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