Die Frage, bei welcher Behörde die Partnerschaft eingetragen wird, war bis zuletzt ein Knackpunkt zwischen den Regierungsparteien. Laut der jetzigen Einigung findet die Eintragung nicht am Standesamt, sondern bei der Bezirkshauptmannschaft beziehungsweise beim Magistrat statt.
Namensänderung, aber keine Adoption
"Wir haben eine sachliche Lösung gesucht und das sind die Bezirksverwaltungsbehörden", erklärte Fekter. Sonst hätte jeder Bürgermeister ein eigenes Register führen müssen und dies sei "nicht gerechtfertigt". Im Übrigen sei das Standesamt innerhalb der ÖVP "nicht mehrheitsfähig". Froh über den Kompromiss zeigte sich die Justizministerin. Es habe sich um einen "Verhandlungskrimi" gehandelt, letztendlich habe man aber in vielen Bereichen eine Gleichstellung erreicht.
So erhalten homosexuelle Paare etwa pensionsrechtliche Ansprüche, aber auch Beistands- oder Unterhaltspflichten. Adoptionen oder künstliche Befruchtungen sind laut Bandion-Ortner nicht möglich. Der Name des Partners werde nicht automatisch geändert, die Möglichkeit bestehe aber. Bandion-Ortner stellte klar, dass es sich bei der eingetragenen Partnerschaft nicht um eine "Ehe-Light" handle, heterosexuelle Paare sind also von der neuen Regelung ausgeschlossen. Die Justizministerin ist überzeugt, dass diese Vorgehensweise rechtlich haltbar ist.
Heinisch-Hosek: Gleichstellung mit Heterosexuellen als Ziel
Weniger zufrieden als die ÖVP-Ministerinnen zeigte sich freilich Heinisch-Hosek, die stets für das Standesamt eingetreten war. Den Kompromiss sehe sie einerseits mit einem lachenden Auge, da man sich bei der Gleichstellung Homosexueller nun endlich im europäischen Mittelfeld befinde. Mit einem weinenden Auge allerdings sehe sie die Tatsache, dass eine Eintragung am Standesamt nicht möglich war. Die Gleichstellung mit heterosexuellen Paaren sei nach wie vor ihr Ziel, weil es sich bei der nunmehrigen Lösung um ein "unvollendetes Werk" handle.
Pröll: ÖVP ging "einen sehr weiten Weg"
Vizekanzler und ÖVP-Chef Josef Pröll sieht im Kompromiss zur eingetragenen Partnerschaft für Homosexuelle eine Lösung, die "von den meisten" innerhalb seiner Partei "mitgetragen werden kann". Lange sei das Thema ein "No Go" in Teilen der Volkspartei gewesen, in den vergangenen Jahren sei die ÖVP aber einen "sehr weiten Weg gegangen", rechtfertigte Pröll am Dienstag nach dem Ministerrat den Beschluss, dass die Partnerschaft nicht am Standesamt eingetragen werden kann. Bundeskanzler Werner Faymann lobte die inhaltlichen Verbesserungen, betonte aber auch, dass die SPÖ weiterhin für das Standesamt eintrete.
Die Lösung sei ein "gangbarer Kompromiss", meinte Pröll. Als Leiter der ÖVP-"Perspektivengruppe" hatte sich Pröll 2007 noch für eine Eintragung homosexueller Partnerschaften am Standesamt ausgesprochen. Dass dies nun an der Volkspartei gescheitert ist, sieht er allerdings nicht als Niederlage: "Ich habe es geschafft, das Thema voranzutreiben." Als Parteichef habe er "alle Teile zu integrieren" und die nunmehrige Einigung sei ein "weitreichender Schritt".
FPÖ spricht von "unnötigem Werk"
Kritik an der gefundenen Regelung kam von der Opposition: FPÖ-Familiensprecherin Anneliese Kitzmüller sprach in einer Aussendung zur Homo-Ehe von einem "unnötigen Werk" und warnte vor einer Gleichstellung mit der Ehe. Die Frage des Standesamtes ist für die Freiheitlichen "unerheblich", denn jede Form der staatlichen Zeremonie sei dazu geeignet, die gleichgeschlechtliche Partnerschaft der Ehe ähnlich zu machen. Obwohl es gerechtfertigt sei, homosexuelle Paare rechtlich "besser zu behandeln als bisher", müsse man den Umstand würdigen, dass nur aus einer Beziehung zwischen Mann und Frau "neues Leben entspringen" könne.
Grüne fordern Eintragung am Standesamt
Grünen-Chefin Eva Glawischnig findet die Entscheidung, dass homosexuellen Paaren das Standesamt weiterhin verwehrt bleibt, "vollkommen unverständig und absurd". Zudem kritisierte Glawischnig am Rande einer Pressekonferenz das Verbot der Stiefkind-Adoption für Homosexuelle. Im Extremfall könnte dies dazu führen, dass etwa bei einem Todesfall des Partners dessen Kind zu einer fremden Person kommen würde anstatt bei dem Menschen bleiben zu können, den es als Teil seiner Familie erlebt hat. "Das ist wohl nicht im Sinne des Kindeswohl", sagte Glawischnig.
Auch Ulrike Lunacek, Vizeklubobfrau der Grünen, sprach in einer Aussendung von einer "schweren Enttäuschung". Man müsse noch entscheiden, ob man dem Gesetz zustimmt oder nicht.
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