Renate H. freute sich im Februar 2010 wie ein kleines Kind vor Weihnachten. Die Hausverwaltung ließ vor allen Wohnungen in ihrem Haus Balkone anbringen. "Ich hatte zwölf Jahre keine Möglichkeit, von meinem Heim aus ins Freie zu gehen. Ich fand das natürlich toll."
Doch die Angestellte der Wirtschaftskammer wurde bitter enttäuscht. Denn sie und die anderen Mieter bekamen keinen Zugang, sondern müssen theoretisch durchs Fenster auf den Balkon steigen. Renate H.: "Als ich nachfragte, sagte man mir, der Balkon wurde nur vorsorglich gebaut. Für den Fall, dass ich ausziehe." Eine andere Option für eine Einigung gab es offenbar auch nicht.
"Man bot mir 8.000 Euro, falls ich die Wohnung räume"
Dass sich die alteingesessenen Bewohner bei der zuständigen Hausverwaltung nicht mehr allzu großer Beliebtheit erfreuen, wurde der 47-jährigen Wienerin schon vor einem Jahr klar. "Man bot mir damals 8.000 Euro, wenn ich die Wohnung räume. Denn auch meine sollte verkauft werden."
Der Verwalter findet sein Verhalten weder eigenartig noch kleinlich. Er fühlt sich völlig im Recht. Seine Stellungnahme zur "Krone": "Die Nutzung eines Balkons ist im Mietvertrag nicht vereinbart."
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