Nachdem ARD-Talkshow-Gastgeberin Anne Will Anfang November mit der Einladung von Nora Illi, inzwischen auch als Niqab-Nora bekannt, für Aufregung sorgte, hat der Skandal-Auftritt nun auch juristische Konsequenzen: Wie der "Focus" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Vorermittlungsverfahren gegen Anne Will eingeleitet.
Konkret soll einer Sprecherin der Hamburger Behörden zufolge überprüft werden, ob "ein begründeter Anfangsverdacht für eine Straftat" vorliege. Bereits zuvor hatte eine deutsche Rechtsanwältin Anzeige gegen Moderatorin Will und "weitere verantwortliche Entscheidungsträger" erstattet. In dieser Anzeige geht es laut einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" um den Tatbestand der Volksverhetzung.
Ein Vorermittlungsverfahren unterscheidet sich von einem Ermittlungsfahren darin, dass Zweifel an einem Tatbestand oder andere Unklarheiten geklärt werden, während ein Ermittlungsverfahren erst beginnt, wenn der Anfangsverdacht klar erkennbar und die Anzeige daher schlüssig ist.
Will rechtfertigte Einladung von verhüllter Schweizerin
Will rechtfertigte die Einladung der vollverschleierten Frauenbeauftragten des Islamischen Zentralrats der Schweiz, die sich in der Talkshow unter anderem beschönigend über die IS-Terrormiliz geäußert hatte, mit folgenden Worten: "Ich hätte es als journalistisches Versäumnis ersten Ranges empfunden, wenn wir genau das nicht gezeigt hätten." Die Grenze sei laut Will dann erreicht, wenn "zu Gewalt aufgerufen wird", was Nora Illi aber nicht getan habe.
Doch nicht nur Anne Will muss sich mit der Justiz auseinandersetzen, sondern wie bereits kurz nach der Talkshow an Tageslicht kam, ist auch Illi im Visier der Ermittler: Die Schweizer Justiz hatte Will offenbar vor der Einladung Illis gewarnt ...
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