Urteil in Schweden

Helferin erstochen: Flüchtling muss in Psychiatrie

Ausland
08.08.2016 16:26

Ein junger Flüchtling ist wegen der Tötung einer Helferin in Schweden in die Psychiatrie eingewiesen worden. Der Äthiopier war des Mordes angeklagt, das Gericht in Göteborg befand ihn am Montag aber der fahrlässigen Tötung schuldig. Laut einer psychiatrischen Untersuchung war der Asylbewerber bei der Tat geistig labil gewesen und hatte daher womöglich nicht realisiert, dass sein Stich in einen der Oberschenkel der Frau tödlich sein könnte.

Die 22-Jährige Helferin wollte einen Streit zwischen Flüchtlingen schlichten, da kam es zu dem tödlichen Zwischenfall. Eine weitere Person, die ebenfalls zu Hilfe eilte, wurde ebenfalls durch Messerstiche verletzt. Der Äthiopier gab an, sich an die Tat nicht erinnern zu können. Sein Alter konnte nicht endgültig geklärt werden, doch kam das Gericht zu dem Schluss, dass er anders als selbst behauptet älter als 18 Jahre ist.

Das Gericht ordnete an, dass der junge Mann nach einer psychiatrischen Behandlung abgeschoben wird und nicht vor 2026 nach Schweden zurückkehren darf. Ein Anwalt der Opferfamilie zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Hans Gaestadius sagte der schwedischen Nachrichtenagentur TT, die Familie habe auf eine Verurteilung wegen Mordes gehofft und wolle Berufung gegen das Urteil einlegen.

Racheakte gegen Flüchtlinge durch maskierte Angreifer
Der Fall hatte in Schweden landesweit für Schlagzeilen gesorgt, die Debatte um die Flüchtlingspolitik weiter angeheizt und auch zu mehreren Racheakten durch maskierte Männer geführt, die Jagd auf Flüchtlinge machten. In der Folge verschärfte die Regierung in Stockholm die Asylbestimmungen, so dass heute deutlich weniger Asylbewerber kommen.

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