Eine junge Mutter flieht samt Baby vor dem gewalttätigen Lebensgefährten nach Oberösterreich, kann das Kind wegen Vetos des Mannes aber nicht ummelden und verliert daraufhin - wie berichtet - die Kinderbeihilfe. Christina Hengstschläger vom autonomen Frauenzentrum in Linz rät Betroffenen, sofort Beratung in Anspruch zu nehmen.
"Krone": Es klingt wie ein Hohn, wenn eine misshandelte Frau auch noch finanziell bestraft wird, weil sie vor dem gewalttätigen Lebenspartner geflüchtet ist.
Christina Hengstschläger: Das ist natürlich unverständlich, aber so ein Fall ist mir bisher auch noch nie untergekommen.
Also ein reiner Einzelfall?
Frauen, die vor Gewalt fliehen und sich an uns wenden, werden sofort beraten und unterstützt. Wir helfen bei der Ummeldung, geben Tipps für finanzielle Unterstützung und intervenieren auch bei der Krankenkasse. Die GKK in Oberösterreich ist da sehr kooperativ und nachsichtig. Vielleicht hat es deshalb bei uns noch nie ein derartiges Problem gegeben.
Frauen, die vor Gewalt in der Familie fliehen, sollten sich also gleich ans autonome Frauenzentrum wenden?
An uns oder an ein Frauenhaus. Am besten ist es sicher, wenn solche Frauen - wie in diesem konkreten Fall - bei Verwandten unterkommen, in einer Umgebung, in der sie Vertrauenspersonen haben. Aber sie sollten auch gleich Beratung suchen.
Im Fall der bestraften Mutter hilft jetzt die AK OÖ mit Rechtsbeistand, damit sie das Geld zurückbekommt.
Es stimmt nachdenklich, wenn eine Gerichtsentscheidung in so einem Fall drei Monate gedauert und die Mutter dadurch Geld verloren hat. Denn es gibt keinen Ersatz für Kindergeld.
Johann Haginger, Kronen Zeitung
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