Mit der Bergung hat es sich aber dann noch nicht: Der von der DDSG 29 Jahre lang als Werkstatt genutzte Schwimmkörper ist nämlich mit Asbest isoliert. Das war auch der Grund, warum der erste Privateigentümer, der Donaukapitän Bernhard Luger, das Relikt nicht als "Internationales Institut für Binnenschifffahrt" adaptieren durfte.
Nach langem Hickhack mit der Hafenverwaltung verkaufte er den 86 Meter langen und 12,6 Meter breiten Kahn schließlich einem Gastronomen, der ihn als Restaurantschiff bei Wien einsetzen wollte. Doch daraus wurde nichts, so dümpelte die "schwimmende Werkstatt" seit 1995 mehr oder weniger illegal weiter im Linzer Hafenbecken - wo sie am 8. Dezember 2010 leckschlug und teilweise versank.
Seither wurde versucht, das Relikt verschwinden zu lassen. Nun entschied im Streit um die Bergungskosten ein Gericht, dass sehr wohl der Eigentümer dafür aufzukommen hat. Bis wann das passieren muss, wurde allerdings nicht festgelegt. Neben der Bergung wird der Eigentümer auch die Entsorgung des asbestverseuchten Wracks zahlen müssen.
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