Wird umgestaltet

Hitler-Geburtshaus: Grünes Licht für Enteignung

Österreich
30.11.2016 16:20

Der Innenausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch grünes Licht für die Enteignung von Hitlers Geburtshaus in Braunau gegeben. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen und die NEOS einem entsprechenden Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) zu. Zugleich plant der Minister einen Architektenwettbewerb für die Neugestaltung des Geburtshauses des Nazi-Führers.

Sobotka will die weitere Verwendung des Gebäudes nun mit Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) und dem Braunauer Bürgermeister Johannes Waidbacher (ÖVP) abklären, hieß es am MIttwoch aus dem Innenministerium. "Es soll kein bejahendes Gedenken mehr ermöglicht werden, deshalb soll es eine architektonische Umgestaltung geben, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert", so Sobotkas Ziel.

Durch Enteignung soll Pilgerstätte verhindert werden
Durch die Enteignung soll verhindert werden, dass das Haus eine Pilgerstätte für Neonazis und Rechtsextremisten wird. Baulich soll das Gebäude so umstrukturiert werden, dass es sich nicht mehr als Erinnerungsort eignet. Infrage käme sowohl eine Nutzung für sozialpädagogische Einrichtungen als auch für Verwaltungseinheiten, so Sobotka.

Innenminister Wolfgang Sobotka (Bild: APA/Roland Schlager)
Innenminister Wolfgang Sobotka

FPÖ und Team Stronach gegen Enteignung
Gegen das Gesetz zur Enteignung stimmten laut Parlamentskorrespondenz die FPÖ und das Team Stronach. Die beiden Parteien halten eine Enteignung des Gebäudes demnach für überschießend. Es wäre angebracht gewesen, weitere Gespräche mit der Eigentümerin zu führen, so der FPÖ-Abgeordnete Walter Rosenkranz. Die Freiheitlichen glauben zudem nicht, dass man mit einer Enteignung zweifelhaftes Gedenken vor Ort unterbinden kann. Das Team Stronach sieht darüber hinaus nicht einmal sicher geklärt, dass Hitler tatsächlich in dem Gebäude geboren wurde.

Lösung mit Hausbesitzerin war nicht möglich
In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass eine vertragliche Lösung mit der Besitzerin der Liegenschaft trotz jahrelanger Anstrengungen nicht möglich war. Die per Anfang 2017 vorgesehene Enteignung würde nun die Möglichkeit eröffnen, durch eine "positive Nutzung" der Liegenschaft einen deutlichen Kontrapunkt zur historischen Stellung des Hauses zu setzen. Infrage käme theoretisch auch ein Abriss des Gebäudes, auf Belange des Denkmalschutzes muss keine Rücksicht genommen werden.

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