Bei Alter gelogen

Afghanen nutzten Sozialsystem aus: Bedingte Haft

Österreich
09.01.2017 13:43

Sie haben unrechtmäßig Tausende Euro an Sozialleistungen in Anspruch genommen, indem sie beim Asylantrag bewusst beim Alter logen. Dafür wurden drei Afghanen am Montag zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Ein Angeklagter erhielt fünf, die beiden anderen je sechs Monate. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Durch die falsche Altersangabe - die drei Afghanen hatten angegeben, minderjährig zu sein, obwohl sie laut Gutachten zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits älter als 18 Jahre alt waren - erschlich sich das Trio über einen längeren Zeitraum Sozialleistungen wie Krankenversicherung, Grundversorgung, Betreuung, Taschengeld und Deutschkurse. Beim ersten Beschuldigten entsprach der Leistungswert rund 50.000, beim zweiten rund 40.000 und beim dritten rund 16.000 Euro.

Richterin: "Sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht"
Zwei der Angeklagten zeigten sich vor Gericht nicht geständig, ihren Beteuerungen, ihr genaues Alter selbst nicht zu kennen, glaubte Richterin Stefanie Schmid allerdings nicht. "Sie haben wissentlich falsche Angaben gemacht, damit sie in Österreich bleiben können", so Schmid. Der dritte Angeklagte gestand vor Gericht, beim Alter gelogen und sich als 16-Jähriger ausgegeben zu haben. "Ich weiß nicht genau, wie alt ich bin. Die Leute haben gesagt, es wäre besser, ich gebe mich als Minderjähriger aus, dann kann ich nicht zurückgeschoben werden. Ich hatte Angst, dass ich in Afghanistan getötet werde wie mein Vater", schilderte der Afghane.

Er wurde schließlich zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt und nahm das Urteil auch an. Da er aber ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war, kann das Urteil erst in drei Tagen rechtskräftig werden. Die beiden anderen Angeklagten wurden je zu sechs Monaten bedingt verurteilt, ihr Verteidiger meldete Berufung an.

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