Sechs junge Afghanen haben in der Silvesternacht insgesamt 18 Frauen im dichten Gedränge in Innsbruck begrapscht. Für die Opfer ein wahrer Albtraum, für die mutmaßlichen Täter (Videobericht oben) haben die sexuellen Übergriffe bis jetzt aber gar keine Folgen: Bloß eine Anzeige auf freiem Fuß droht, was bei so manchem Leser für Ärger und Kopfschütteln sorgt. krone.at hat bei der Innsbrucker Staatsanwaltschaft bezüglich der Rechtslage nachgefragt.
Opfer sexueller Belästigung leiden in den meisten Fällen noch lange an den Folgen, die in erster Linie psychischer Natur sind. Immerhin werden dabei Grenzen massiv überschritten, man fühlt sich beschmutzt, herabgewürdigt.
Zwar konnte im Fall der Frauen, die in der Silvesternacht in Innsbruck von jungen Männern im Alter zwischen 18 und 22 Jahren gezielt umzingelt, von Freunden abgeschirmt und danach betatscht und geküsst wurden, die Tiroler Polizei relativ rasch einen Ermittlungserfolg verbuchen - sechs Afghanen wurden als mutmaßliche Sextäter ausgeforscht, nach zwei weiteren Verdächtigen wird noch gesucht -, doch die Folgen für die Verdächtigen sind vergleichsweise überschaubar: Nach der Einvernahme wurden sie wieder freigelassen und müssen jetzt mit einer Anzeige rechnen.
"Taten können nicht eindeutig zugeordnet werden"
Warum? Im Fall der Übergriffe in der Silvesternacht "wurde der Tatbestand der sexuellen Belästigung erfüllt", erklärt der Innsbrucker Staatsanwalt Hansjörg Mayr gegenüber krone.at. "Den Tätern droht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten." Mehr als eine Anzeige auf freiem Fuß ist hier nicht vorgesehen.
Ein weiteres Problem im aktuellen Fall: "Die einzelnen Taten können nicht eindeutig einem speziellen Täter zugeordnet werden", erklärt Mayr weiter. Zu den Belästigungen kam es im dichten Gedränge, 25.000 Menschen feierten in der Tiroler Landeshauptstadt ausgelassen den Jahreswechsel.
"Keinerlei Auflagen"
Anders sieht die Rechtslage aus, wenn bei sexuellen Übergriffen tatsächlich auch Gewalt im Spiel ist. "Dann spricht man von sexueller Nötigung", so Mayr. Hier bestünde auch die Möglichkeit, Untersuchungshaft über die Täter zu verhängen. Diese hätten dadurch auch gewisse Auflagen, die sie zu erfüllen hätten. Dies treffe jedoch im Fall der Übergriffe in der Silvesternacht nicht zu. "Die Verdächtigen sind hier an keinerlei Auflagen gebunden, da sie ja nicht in Untersuchungshaft sind", klärt der Staatsanwalt auf.
An einer Ausreise aus Österreich könnten die mutmaßlichen Täter also theoretisch auch nicht gehindert werden. "Das jedoch ist eine fremdenpolizeiliche Angelegenheit", meint Mayr.
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