Ein 23-jähriger Asylwerber aus Somalia ist am Freitag in Graz von Geschworenen wegen des Verdachts des Mordversuchs und der Brandstiftung in einem Asylheim vor Gericht gestanden. Der Prozess endete für den Angeklagten mit einem Freispruch. Der Richtersenat ist jedoch der Meinung, dass die Laienrichter falsch geurteilt haben, und hob das Urteil auf. Der Fall geht nun an das Oberlandesgericht und dürfte neu verhandelt werden.
Laut Anklage hatte der Beschuldigte in Graz mehrere Autos in Brand gesetzt sowie ein anderes Fahrzeug beschädigt. Außerdem soll er zwei andere Asylwerber nach einem Streit in ein Zimmer der Unterkunft in Schäffern gesperrt und danach vor der Tür Feuer gelegt haben - mit dem Ziel, die beiden Männer zu töten.
Gutachter attestierte Boderline-Störung
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte an einer Borderline-Störung leidet, aber zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Trotz belastender Zeugenaussagen beim ersten Prozesstag Ende August entschieden sich die Geschworenen einstimmig gegen den Vorwurf des Mordversuchs, und sogar bei der Körperverletzung kam es nach der Abstimmung zu einem Gleichstand, daher wurde er wegen dieses Delikts freigesprochen.
Urteil von Berufsrichtern ausgesetzt
Auch eine Brandstiftung bei den Autos konnten die Laienrichter nicht erkennen, weshalb der Somalier lediglich wegen Sachbeschädigung zu vier Monaten Haft verurteilt wurde. Hinzu sollten acht Monate Haft kommen, die er noch von einer vorangegangenen Strafe offen hatte. Die Berufsrichter entschieden jedoch letztlich, dass die Geschworenen falsch geurteilt haben, und setzten das Urteil aus.
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