Im Wiener Stadthallenbad ist eine Burkini-Trägerin des Schwimmbeckens verwiesen worden. Seitens der Wiener Sportstätten hieß es als Begründung, dass der muslimische Badeanzug nicht den Hygienestandards entsprochen habe, weil er aus Baumwolle gewesen sei. Die betroffene Muslimin allerdings bestreitet das.
Wie der "Kurier" am Freitag berichtete, wurde die Muslimin beim Schwimmen vom Badepersonal an den Beckenrand geholt und darüber informiert, dass sie so nicht im Wasser bleiben könne. Die Sportstätten bestätigten zwar den Vorfall, betonten jedoch, dass diese Entscheidung nichts mit Diskriminierung zu tun gehabt habe.
"Burkinis prinzipiell in Ordnung"
"Burkinis gehen prinzipiell in Ordnung - solange sie den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften entsprechen", so Sportstätten-Sprecher Manfred Faly zum "Kurier". Das Material der Badebekleidung müsse wasserabweisend und schnell trocknend sein. In diesem Fall sei der Burkini aber aus Baumwolle gewesen, was gemäß der Badeordnung verboten sei.
Die Muslimin allerdings bestreitet, dass der Burkini aus Baumwolle gewesen sei. Vielmehr sei er vorschriftsmäßig aus Badeanzugstoff gewesen.
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