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Meschar hatte Graf und den beiden anderen Stiftungsvorständen vorgeworfen, sie überredet zu haben, ihr Vermögen in eine Stiftung zu geben, ihr Geld dabei aber schlecht veranlagt zu haben. Grafs Anwalt bestätigte nun, dass, nachdem die Ermittlungen wegen Untreue und Betrugs bereits im August 2014 eingestellt worden waren, nun auch der Vorwurf der Urkundenfälschung fallen gelassen wurde.
Der Anwalt von Meschar hatte 2012 eine Anzeige gegen Graf und die anderen ehemaligen Stiftungsvorstände der Gertrud-Meschar-Privatstiftung eingebracht. Darin wurde der Vorwurf erhoben, eine Urkunde zur Gründung der Stiftung sei in Teilen verfälscht.
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