Ein 48-jähriger Mann ist am Donnerstagabend von einem Wiener Schwurgericht wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Manfred B. hatte am 26. September 2016 in seiner Wohnung im Anton-Hölzl-Hof in Favoriten seine langjährige Lebensgefährtin getötet, indem er sie zunächst mit einem Kabel strangulierte und ihr anschließend mit zwei Messern 15 Stiche in den Brust- und Halsbereich versetzte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Es muss mit Manfred B. nicht einfach gewesen sein. Das beweist die Lebensgeschichte, der sich Verteidigerin Astrid Wagner beim Mordprozess gegen ihren Mandanten widmete. Einer Kindheit, wie sie trister nicht sein könnte: Abgeschoben vom Vater, missbraucht vom Pflegevater, gebrochen in einem Heim. Dafür bekam er 25.000 Euro Entschädigung zuerkannt.
Frau trennte sich von 48-Jährigem
Doch das hat für die Tat keine Bedeutung: Hier geht es um die Beziehung zur um sieben Jahre älteren Liane. Er lebte mit der Mutter dreier Kinder zwar nie zusammen. 13 Jahre ging aber alles gut. Für Manfred B., der lange arbeitslos war, war sie der Anker, an dem er sich festhielt. Doch dann wollte die Frau die Trennung: "Ich spüre keine Liebe mehr." "Sie wollte einen Test, vielleicht eine Paartherapie, aber keinen Sex ", so der Angeklagte vor Gericht.
Richter Georg Olschak hält ihm Abfragestichworte aus dem Computer vor: "Da haben Sie 'Suizid', 'Selbstmordvarianten' eingegeben, aber auch 'Luftröhrenschnitt' oder 'Wie hindert man jemand am Schreien'. Warum das?" Manfred B. kann es nicht wirklich beantworten.
"Das war für mich der Untergang"
Sicher weiß er, was am 26. September 2016 in seiner Wohnung in Wien passierte: Liane wollte sich etwas abholen, nächtigte schließlich bei ihm. Er aber fand in ihrem Handy einen anonymen Eintrag: "Komm beim nächsten Mal nicht so spät." Manfred B.: "Das war für mich der Untergang, ich war sicher, es gibt einen anderen." Der Richter: "Die Auswertung von Computer und Handy bestätigen: Es gab keinen anderen Mann."
Doch Manfred B. brannten die Sicherungen durch - er erdrosselte seine Freundin mit einem Kabel und stach dann 15-mal zu. Ein Selbstmordversuch scheiterte.
"Dafür kann es nur die Höchststrafe geben"
Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen im Sinn der Anklage. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und dessen Beitrag zur Wahrheitsfindung mildernd berücksichtigt. Erschwerend war allerdings die besonders brutale Vorgangsweise. "Es war auf gut Deutsch ein Blutbad, das Sie angerichtet haben. Ihr Vorsatz war auf die unbedingte Tötung ausgerichtet. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben", stellte der Richter Olschak in der Urteilsbegründung klar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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