Für den Betreuer jener acht Iraker, die am Donnerstag wegen einer Gruppenvergewaltigung in der Silvesternacht 2015 in Wien zu Haftstrafen von neun bis 13 Jahren verurteilt worden sind, sind die Urteile "viel zu hoch". Das gab der Mann nach dem Urteil in Wien in einem knappen Kommentar gegenüber dem TV-Sender Puls 4 bekannt. Die acht Männer hatten eine stark alkoholisierte Frau aus Deutschland vor einem Innenstadtlokal aufgelesen, in eine Wohnung im Bezirk Leopoldstadt geschleppt und sich dort an ihr vergangen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Nach dem äußerst knappen Kommentar vor der Kamera legte der Flüchtlingshelfer in einer Stellungnahme nach und meinte laut Puls 4, die Frau sei selbst schuld gewesen und keineswegs ein Opfer. Die Iraker dürften sich selbst als Opfer sehen - das klang zumindest in der Argumentation ihres Betreuers durch.
Video: Wie die Anwälte der Verurteilten den Richterspruch beurteilen
Alkoholisierte in Wohnung gelockt, dort warteten weitere Männer
Die 28-jährige Frau war nach Wien gekommen, um Silvester zu feiern. Stunden später begegneten vier Angeklagte, die ebenfalls in der Innenstadt feierten, der betrunkenen Frau vor einem Lokal - sie war nicht mehr ansprechbar, da sie zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben dürfte. Diesen Umstand nutzten die Iraker skrupellos aus, indem sie das hilflose Opfer in die Wohnung eines Landsmannes in der Rustenschacherallee in der Leopoldstadt brachten, wo sich weitere fünf Männer aufhielten.
Männer wollen "falsche Signale" wahrgenommen haben
Die Verteidiger der Angeklagten versuchten vor Gericht die Version mit "falschen Signalen" der Frau und dem übermäßigen Alkoholkonsum auf allen Seiten als mildernden Umstand vorzubringen. Das ließ aber die Richterin nicht gelten. In ihrer kurz gehaltenen Urteilsbegründung fand sie nur wenige Milderungsgründe: bei allen den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, doch nur zwei Angeklagte hätten zur Wahrheitsfindung beigetragen und nur einer ein volles Geständnis abgelegt. Ein 22-Jähriger bekam mit neun Jahren die geringste Strafe. Jener, der als Einziger ein reumütiges Geständnis abgelegt hatte, muss ein Jahr länger hinter Gitter, er ist 27 Jahre alt. Bei einem 48-jährigen Beteiligten konnte keine Mitschuld festgestellt werden, er wurde im Zweifel freigesprochen.
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