Die FPÖ will eine Sondersteuer für Flüchtlinge einführen: Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige, die einen Job am regulären Arbeitsmarkt finden, sollen zur Kasse gebeten werden. Sie sollen demnach zehn Prozent ihres Einkommens - neben den regulären Steuern - an den Staat abtreten. Verfassungsexperte Theo Öhlinger hält diesen Vorschlag für "sicher gleichheitswidrig".
Ob das dem Wertekompass der SPÖ entspricht? Der Entschließungsantrag, den FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl bereits Ende April zur "Kostendämpfung bei der Zuwanderung durch Asylwerber und Asylanten im Sozialstaat Österreich" im Parlament eingebracht hat, ist bei Verfassungsrechtlern jedenfalls umstritten.
"Es gibt unzählige Gründe, die den Bund oder die Länder veranlassen können, mehr Geld für eine bestimmte Person auszugeben. Einen einzelnen Punkt herauszugreifen ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar", so Verfassungsrechtler Öhlinger am Dienstag im Gespräch mit dem "Standard". Auch mit Europarecht wäre der Sondersteuer-Vorschlag nicht in Einklang zu bringen.
Zugang zum Arbeitsmarkt soll beschränkt werden
Zudem soll nach FPÖ-Vorstellung Asylberechtigten erst nach einer sektoralen Arbeitsmarktprüfung durch das AMS der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden.
Auch eine weitere, schon bekannte FPÖ-Forderung findet sich in dem Papier: Asylwerber, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtige sollen nur Sachleistungen und keine Geldleistungen bekommen. Außerdem wird eine Verpflichtung zur gemeinnützigen, unentgeltlichen Arbeit gefordert.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.