Geldstrafen, Haft

Fremdenrecht neu: Was sich für Asylwerber ändert

Österreich
21.06.2017 05:43

Es war ein hartes Tauziehen - doch schlussendlich hat Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) auch vonseiten der SPÖ die Zustimmung zum Fremdenrechtspaket neu erhalten. Mit 1. November sollen sämtliche Verschärfungen in Sachen Asylrecht in Kraft treten. Was sich genau ändern soll, verdeutlicht dieses konkrete (fiktive) Beispiel.

Ein Asylwerber wird Salzburg zugewiesen - und schon greift das neue Fremdenrecht: Für die Verfahrensdauer darf er nur in diesem Bundesland wohnen. Der Iraker hält sich aber nicht daran und zieht nach Wien - wo er von der Polizei aufgegriffen wird, die ihn nach den neuen Bestimmungen direkt nach Salzburg zurückbringt.

Dort hat er sich nun einem Verwaltungsstrafverfahren zu stellen. Ihn erwartet eine Strafe von 100 bis 1000 Euro. Die 70 Euro in bar, die der Iraker bei der Festnahme eingesteckt hatte, wurden an Ort und Stelle sichergestellt. Dennoch kann er die Strafe nicht begleichen - und so landet er nach dem Fremdenrechtspaket bis zu zwei Wochen im Ersatzarrest.

Abgelehnte Asylwerber werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen außer Landes gebracht. (Bild: AP)
Abgelehnte Asylwerber werden unter strengen Sicherheitsvorkehrungen außer Landes gebracht.

Asylwerber verpflichtet, Land eigenständig zu verlassen
Schlussendlich wird das Asylverfahren negativ entschieden. Nun ist der Iraker verpflichtet, das Land eigenständig zu verlassen. Der Asylwerber legt aber Berufung ein. Ohne Erfolg - das zuständige Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Negativ-Entscheid.

Jetzt wird ihm eine Frist (zwischen sieben und 30 Tagen) für die Ausreise auferlegt. Auch diese lässt der Iraker verstreichen - und neuerlich wird er aufgegriffen. Mit noch drastischeren Konsequenzen: 5000 bis 15.000 Euro Strafe bzw. sechs Wochen Arrest. Plus: Er muss in einer Rückkehreinrichtung des Bundes "einchecken".

Bei einem Verstoß drohen erneut Geld- bzw. Haftstrafen. Ebenfalls neu: Der Flüchtling muss selbst bei der Botschaft ein Heimreisezertifikat beantragen. Dies tut er aber nicht - und so kommt er bis zu vier Wochen in Beugehaft. Was so oft wiederholt wird, bis er seine Pflicht erfüllt und folglich abgeschoben wird.

Klaus Loibnegger, Kronen Zeitung

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