Die Koalition hat am Dienstag im Ministerrat die Verschärfung des Fremdenrechts beschlossen. Das neue Paket bringt unter anderem Möglichkeiten der schnelleren Abschiebungen, eine Ausweitung der Schubhaft und höhere Strafen bei verweigerter Ausreise oder Falschangaben im Asylverfahren. Ein letztes Detailgespräch am Montag hatte keine größeren Änderungen mehr gebracht, hieß es von SPÖ und ÖVP.
Noch offen geblieben war, wer die Höhe der Entschädigungen für Asylwerber, die gemeinnützige Jobs leisten, festlegen soll. Herausgekommen ist nun, dass eine entsprechende Verordnung von Innenminister Wolfgang Sobotka im Dialog mit den Ländern festgelegt wird.
Nicht in das schon im vergangenen Herbst in seinen Grundzügen festgelegte und im Februar beschlossene Paket integriert wurden vorerst jene Punkte, auf die sich die Koalition mittlerweile im erneuerten Regierungspaket verständigt hat. Allerdings wurde zuletzt nicht ausgeschlossen, dass im Zuge der parlamentarischen Behandlung der nunmehrigen Vorlage noch die eine oder andere Maßnahme ergänzt werden könnte.
Längere Schubhaft, höhere Strafen
Jedenfalls noch vor dem Sommer vom Nationalrat beschlossen werden soll beispielsweise eine Höchstdauer der Schubhaft von 18 Monaten. Derzeit sind höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren möglich. Erhöht werden die Strafen, wenn jemand einen Aufenthaltstitel durch falsche Angaben ergattert. Der Strafrahmen beläuft sich nunmehr auf 1000 bis 5000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft. Noch höher sind die Pönalen, wenn man das Land trotz aufrechten Bescheids und der Möglichkeit dazu nicht verlässt oder widerrechtlich zurück nach Österreich kehrt. 5000 bis 15.000 Euro werden dann fällig, oder aber sechs Wochen Ersatzhaft.
Schnellere Abschiebungen von straffälligen Asylberechtigten
Beschleunigt werden soll eine Außerlandesbringung bei straffällig gewordenen Asylberechtigten. Bereits vor einer allfälligen Verurteilung soll ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Was Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylwerber angeht, werden Rechtsträger, die im Eigentum von Bund, Land oder den Gemeinden stehen, nicht auf Gewinn gerichtet sind und nicht im allgemeinen Wettbewerb stehen, gemeinnützige Tätigkeiten anbieten dürfen. Gleiches gilt für Gemeindeverbände.
Regierung verteidigt ihr neues Paket
Unmittelbar vor dem Ministerat am Dienstag hat die Regierung ihr neues Paket verteidigt. Klares Ziel sei es, dass Gerichtsentscheidungen umgesetzt werden, sagte SPÖ-Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil. Mit der Kritik seines Parteifreundes, dem Wiener Flüchtlingskoordinator Peter Hacker, wonach Tausenden Flüchtlingen ohne Aufenthaltsrecht die Obdachlosigkeit drohe, kann Doskozil nichts anfangen: "Ich nehme mal für mich in Anspruch, dass ich mich in Asyl- und Migrationsfragen auch entsprechend auskenne." Ein Ziel des Pakets sei es, Rückführungen zu forcieren.
Sobotka betonte: "Ich bin für die Durchsetzung des Rechtsstaates verantwortlich." Er wies Hackers Kritik ebenfalls scharf zurück: Die Stadt Wien sollte "ihren Ehrgeiz darauf legen", Leute zur Ausreise zu ermuntern, die kein Recht hätten, in Österreich zu sein. "Wer macht den Rechtsbruch? Ich oder die, die nicht außer Landes gehen?", fragte Sobotka. "Der bricht ein Recht, warum sollte man diese Personen mit Steuergeld versorgen?"
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