Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach (FPÖ/BZÖ) ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit seiner Beschwerde auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs offenbar abgeblitzt. Das berichteten am Dienstag die "Vorarlberger Nachrichten" ohne Angabe von Quellen. Vom VfGH gab es diesbezüglich keine Bestätigung, Sprecher Wolfgang Sablatnig verwies auf das offene Verfahren.
Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hatte in seiner Beschwerde die Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 bzw. 65 Jahre im Vorarlberger Bezügegesetz 2010 als verfassungswidrig angesehen. Gorbach, der Ende Juli vergangenen Jahres 60 Jahre alt wurde, war mit seinem Ansinnen zuvor bereits beim Land und beim Landesverwaltungsgericht abgeblitzt.
Das Land hatte die rückwirkende Auszahlung seiner Pensionsansprüche (bis Februar 2013) mit dem Hinweis abgewiesen, dass der ehemalige Landeshauptmannstellvertreter Gorbach "wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt" sei. Darüber hinaus bezifferte das Land Vorarlberg die Höhe von Gorbachs Monatsbruttopension mit knapp 11.000 Euro.
Gesetzesänderung beseitigte "atypisch frühen Beginn"
Diese Haltung nahm im September 2016 auch das Landesverwaltungsgericht ein und wies die Beschwerde ab. Die Anhebung des Pensionsalters stelle keinen Entzug und keine Kürzung von Pensionsansprüchen dar, betonte das Gericht in einer Stellungnahme. Es sei mit der Gesetzesänderung lediglich der "atypisch frühe Beginn" beseitigt worden. Damit seien die pensionsrechtlichen Regelungen für Landespolitiker an jene von Bundespolitikern angepasst und Politikerprivilegien abgebaut worden, hieß es.
Ex-Vizekanzler Gorbach hatte zuvor die Änderung des Landesbezügegesetzes aus 2010 als "einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" kritisiert. In einer Erklärung seines Anwalts sprach er von einem Verstoß gegen die Verfassung.
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