Acht Iraker sind am Donnerstag wegen der teils mehrfachen Vergewaltigung einer 28 Jahre alten Deutschen in der Silvesternacht 2015 in Wien zu Haftstrafen von neun bis 13 Jahren verurteilt worden. Ein Angeklagter wurde im Zweifel freigesprochen. Die Männer hatten die alkoholisierte Frau vor einem Innenstadtlokal aufgelesen, in eine Wohnung im Bezirk Leopoldstadt geschleppt und sich dort an ihr vergangen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die 28-jährige Frau war nach Wien gekommen, um hier Silvester zu feiern. Stunden später begegneten vier Angeklagte, die ebenfalls in der Innenstadt feierten, der betrunkenen Frau vor einem Lokal - sie war nicht mehr ansprechbar, da sie zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt haben dürfte. Diesen Umstand nutzten die Iraker skrupellos aus, indem sie das hilflose Opfer in die Wohnung eines Landsmannes in der Rustenschacherallee in der Leopoldstadt brachten, wo sich weitere fünf Männer aufhielten.
Nacheinander über Frau hergefallen
Der Anklage zufolge fielen im kleineren Raum der Zweizimmerwohnung alle neun Beschuldigten im Alter zwischen 22 und 48 Jahren - acht sind miteinander verwandt oder verschwägert - nacheinander über die Frau her und missbrauchten sie. Die Betroffene war laut Staatsanwältin in einem "bewusstlosen, schreckstarren Zustand" und daher außerstande, sich zu Wehr zu setzen.
Mit einer Ausnahme leugneten die irakischen Flüchtlinge die ihnen angelastete Straftat. Einige räumten ein, mit der 28-Jährigen Sex gehabt zu haben - die Initiative sei aber von der Frau ausgegangen. Einer bestritt, überhaupt in der Wohnung gewesen zu sein. Der Älteste von ihnen erklärte, er habe geschlafen, in der Früh die Frau wahrgenommen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Dies wurde ihm im Zweifel geglaubt. Laut Richterin Petra Poschalko gebe es bei dem 48-Jährigen keine direkte Belastung für einen sexuellen Missbrauch.
Höchststrafe von 15 Jahren fast ausgeschöpft
Bei Vergewaltigung ist eine Höchststrafe von 15 Jahren möglich, wenn die Tat eine schwere Körperverletzung zur Folge hat oder das Opfer längere Zeit hindurch in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt wird. All diese Umstände sah das Schöffengericht als gegeben an.
Richterin fand kaum Milderungsgründe
In ihrer kurz gehaltenen Urteilsbegründung fand die Richterin nur wenige Milderungsgründe: bei allen den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, doch nur zwei Angeklagte hätten zur Wahrheitsfindung beigetragen und nur einer ein volles Geständnis abgelegt. Ein 22-Jähriger bekam mit neun Jahren die geringste Strafe. Jener, der als einziger ein reumütiges Geständnis abgelegt hatte, muss ein Jahr länger hinter Gitter, er ist 27 Jahre alt.
Alle acht Verurteilten, die teilweise in Tränen ausbrachen, meldeten nach Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten sofort Nichtigkeit und Berufung an. Auch der Freispruch ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.
Entsetzen über Argumente der Verteidiger
Die Anklägerin Karina Fehringer hatte sich zuvor in ihrem ungewöhnlich emotionalen Plädoyer erschüttert gezeigt, "dass nur einer der neun Angeklagten einen Funken Reue gezeigt hat". Aber auch so mancher Rechtsbeistand wurde von ihr kritisiert. Die Argumentation, das alkoholisierte Opfer könnte "falsche Signale" ausgesandt haben, wäre ein "Freibrief". "Sollen wir Warnhinweise auf Flaschen anbringen: 'Übermäßiger Konsum kann als Zustimmung zum Sex gewertet werden'?" "Ich habe an nichts mehr Freude", zitierte die Privatbeteiligtenvertreterin ihre Mandantin. Die junge Frau leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die ihr ganzes Leben durchdringt.
Abschiebung unklar
Ob die neun Iraker nach Verbüßung ihrer Strafen abgeschoben werden, steht nicht fest. "Ein rechtskräftiges Urteil bleibt abzuwarten", so Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Seit Jahren gab es keine Abschiebungen in den Irak mehr, Rückführungen gebe es laut Grundböck aber sehr wohl. Ob es sich dabei um freiwillige Rückkehrer oder Abschiebungen handle, konnte er nicht sagen. Die Zusammenarbeit mit der irakischen Botschaft sei nicht optimal. "Bei einer Rückführung ist die Herausforderung nicht die Ausreise, sondern die Einreise, wofür man die Kooperation des betreffenden Landes benötigt."
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