Nach der Gruppenvergewaltigung einer 28 Jahre alten Deutschen in der Silvesternacht 2015 in Wien müssen sich seit Dienstag neun Flüchtlinge aus dem Irak vor Gericht verantworten. Das Opfer war zum Tatzeitpunkt schwer alkoholisiert und laut Anklage nicht mehr ansprechbar. Das nutzten die Beschuldigten offenbar schamlos aus und vergingen sich in einer Wohnung teils mehrfach an der wehrlosen 28-Jährigen. Sie zeigten sich beim Prozessauftakt großteils nicht geständig.
Die Deutsche war vor Silvester nach Wien gekommen, um mit ihrer hier lebenden Freundin beschwingt ins neue Jahr rutschen. Die beiden Frauen gingen dazu gegen 23 Uhr auf den Silvesterpfad. Stunden später sollen die Angeklagten im Alter zwischen 22 und 48 Jahren die 28-Jährige vor einem Lokal aufgelesen haben - die betrunkene Frau war da bereits nicht mehr ansprechbar, sie hatte einem Gutachten zufolge zu diesem Zeitpunkt mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.
Die Männer brachten sie danach in die Wohnung eines Freundes in die Rustenschacherallee im Bezirk Leopoldstadt. "Ein grausamer Entschluss", stellte Staatsanwältin Karina Fehringer fest. Es sei den Männern von Anfang an um Sex gegangen.
Opfer in "bewusstlosem, schreckstarrem Zustand"
Dort kam es dann zur Gruppenvergewaltigung: Laut Anklage fielen im kleineren Raum der Zweizimmerwohnung alle neun anwesenden Männer - acht sind miteinander verwandt oder verschwägert - ungeschützt und nacheinander über die Frau her und missbrauchten sie teils mehrfach. Die Betroffene war laut Staatsanwältin in einem "bewusstlosen, schreckstarren Zustand" und daher nicht imstande, sich zur Wehr zu setzen. "Sie erwacht in einem fremden Zimmer. Sie liegt in einem Doppelbett, über sie gebeugt ein Mann, den sie noch nie vorher gesehen hat", beschrieb Fehringer das Grauen, das die 28-Jährige über sich ergehen lassen musste.
Ein 31-Jähriger - verheiratet und Vater eines minderjährigen Kindes an - fertigte von sich und der verschreckten, gänzlich aufgelösten 28-Jährigen mit seinem Smartphone auch noch ein Selfie an, ehe er sie zu einer Haltestelle brachte, wo noch weitere Selfies gemacht wurden.
Verdächtige per Ortungs-App ausgeforscht
Die völlig verstörte Frau fiel schließlich beim Einsteigen in einen Bus mehreren Fahrgästen auf. Diese brachten sie in ein Hotel am Schwedenplatz, wo auch die Polizei verständigt wurde. Die Männer konnten in weiterer Folge dank einer Ortungs-App ausgeforscht werden. Indem man feststellte, wo das Handy der Frau im gegenständlichen Zeitraum eingeloggt war, ließ sich rekonstruieren, in welcher Wohnung sich die Handlungen abgespielt haben dürften.
Die junge Deutsche musste im August des Vorjahres in stationäre Behandlung in eine psychiatrische Klinik aufgenommen werden, nachdem sich bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hatte. Die Frau leidet an Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Schuld- und Schamgefühlen. Ein von der Justiz eingeholtes Gutachten hat ergeben, dass diese Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen sind.
Acht Verdächtige leugnen Tat
Mit einer Ausnahme leugneten die irakischen Flüchtlinge die ihnen angelastete Straftat. Einer bestritt, überhaupt in der Wohnung gewesen zu sein. Der Älteste von ihnen erklärte, er habe geschlafen, in der Früh die Frau wahrgenommen und ihr lediglich beim Aufstehen geholfen. Einige räumten ein, mit der 28-Jährigen Sex gehabt zu haben, das sei aber von der Frau ausgegangen.
31-Jähriger gestand: "Wir alle haben einen großen Fehler gemacht"
Lediglich ein 31-jähriger Angeklagter legte eine Art Geständnis ab. Er habe "keine Gewalt angewendet. Was ich genau mit ihr gemacht habe, darüber will ich nicht reden." Nach einer kurzen Pause stellte der Mann fest: "Die Tat ist nicht nur in Österreich, sondern auch im Irak verboten und ehrenrührig. Ich bereue die Tat zutiefst. Wenn ich nicht betrunken gewesen wäre, hätte ich es nicht gemacht." Daraufhin begann der 31-Jährige zu schluchzen: "Ich schäme mich sehr stark. Auch vor meiner Familie. Wir alle haben einen großen Fehler gemacht. Aber ich sage es ganz offen und ehrlich, es hat sie (die Betroffene, Anm.) niemand gezwungen oder daran gehindert, die Wohnung zu verlassen", so der Beschuldigte.
Der Prozess ist auf vier Tage anberaumt, Urteile sollen am 2. März fallen.
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