An steirischem BFI

Muslima erhebt Einspruch gegen Kopftuchverbot

Österreich
29.03.2017 15:28

Neuer Wirbel um das Kopftuchverbot am BFI in der Steiermark: Nachdem das Bildungsinstitut seinen Mitarbeitern das öffentliche Tragen religiöser Symbole verbietet, erhebt nun eine konvertierte Muslima Einspruch. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der es Firmen freistellt, das Kopftuch zu verbieten.

Das Wort Kopftuch scheint im Koran definitiv nicht auf, trotzdem halten immer mehr muslimische Frauen daran fest - so auch Helga Suleiman. Nun hat sie die Wahl: Entweder sie legt das Kopftuch im Unterricht ab, oder ihr Vertrag als freiberufliche Trainerin wird nicht verlängert. Ende Mai läuft dieser aus. Die Kursleiterin entschied sich für Variante zwei, ist fest entschlossen - und will sich unter anderem an die Gleichbehandlungskommission wenden.

Einziges Unternehmen in Österreich mit Kopftuchverbot
Helga Suleiman ist die Einzige, die am BFI Leibnitz mit Kopftuch vorträgt. Das Bildungsinstitut in der Steiermark ist bis jetzt in Österreich übrigens das einzige Unternehmen, das sich nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes orientiert.

(Bild: APA/dpa/Andreas Gebert)

Suleimans Schülerinnen ist es allerdings erlaubt, ihr Haupt zu bedecken. Bei ihnen handelt es sich um neu angekommene Migranten, denen sie Deutsch lehrt. Es sind etwa Mädchen aus Afghanistan, die aus Scham den Kopf senken, und Burschen, die gewohnt sind, zu bestimmen. Gleichberechtigung ist ihnen noch fremd.

Verbot mit "religiöser und weltanschaulicher Neutralität" begründet
Wilhelm Techt, Geschäftsführer des BFI Steiermark, begründet seine Entscheidung mit "religiöser und weltanschaulicher Neutralität", wie er im "Krone"-Gespräch betont. Migranten bekommen dadurch ein westliches Rollenbild der Frau. Für den Institutsleiter geht es um die Trennung von Staat und Religion. Die Steirerin Suleiman bezeichnet sich als Friedensaktivistin.

Martina Münzer, Kronen Zeitung

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