Die NEOS wollen religiöse Symbole vollständig aus Österreichs Gerichtssälen verbannen. Es dürfe dort weder Kopftuch noch Kreuz geben, forderte deren Abgeordneter Nikolaus Scherak gegenüber der APA. Darüber hinaus will die Oppositionspartei die Eidesablegung vor Gericht durch ein förmliches Wahrheitsgelöbnis ersetzen lassen. Für beide Ansinnen sind Anträge im Nationalrat geplant.
Auf ihrer Seite sehen die NEOS in ihrem Ansinnen die Richtervereinigung, die am Wochenende ebenfalls eine vollständige Verbannung religiöser und weltanschaulicher Symbole gewünscht hatte. Deren Präsident Werner Zinkl trat im Gespräch auch dafür ein, die letzten Relikte des Eides im Zivilprozess abzuschaffen - und somit die letzten Kreuze und andere Religionssymbole aus dem Gerichtssaal zu entfernen.
"Weltanschauliche und religiöse Symbole aller Art sind mit einer neutralen und säkularen Gerichtsbarkeit nicht vereinbar", meint auch NEOS-Abgeordneter Scherak: "Wir fordern ein neutrales Erscheinungsbild von Richtern und Staatsanwälten und wollen auch Kreuze und andere Religionssymbole aus dem Gerichtssaal verbannen." Das solle nicht nur für Richter und Staatsanwälte gelten, sondern auch für Laienrichter, Schöffen und Geschworene.
Wahrheitsgelöbnis statt religiösem Eid
Zudem solle anstelle der Eidesablegung vor Gericht für Zeugen, Parteien und Sachverständige, die laut NEOS ohnehin selten zur Anwendung gelangt und zwischen Angehörigen von Glaubensgemeinschaften sowie Nicht-Angehörigen differenziert, ein allgemein anwendbares förmliches Wahrheitsgelöbnis treten. Auch die "kuriosen und uralten Gesetze" mit religiösem Bezug seien mit einer säkularen Justiz unvereinbar. Religiöse Anrufungen in staatlichen Kontexten seien zu unterlassen.
Als Beispiel nennt Scherak eine Stelle aus der Rechtsvorschrift: "Personen, welche sich zur christlichen Religion bekennen, haben, in soweit nicht die im Paragraf 5 bezeichneten Ausnahmen eintreten, bei dem Schwure den Daumen und die zwei ersten Finger der rechten Hand emporzuheben und den Eid vor einem Crucifixe und zwei brennenden Kerzen abzulegen." Israeliten hätten dabei "das Haupt zu bedecken und die rechte Hand auf die Thora, zweites Buch Moses, 20. Capitel, 7. Vers, zu legen".
EuGH-Urteil seit 14. März in Kraft
Der Europäische Gerichtshof hatte am 14. März entschieden, dass Arbeitgeber in der EU das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen ab sofort verbieten dürfen, da ein unternehmensinternes Verbot keine unmittelbare Diskriminierung darstelle. Nur Stunden später beschloss das steirische BFI, ein solches Verbot zu erlassen. Das Institut blieb mit seinem Vorstoß jedoch vorerst allein: Der Dachverband der Berufsförderungsinstitute, das BFI Österreich, distanzierte sich allerdings noch am selben Abend von der Entscheidung und sprach von einem "Alleingang" der Steirer.
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