Europameister

Österreich kassiert 835 Mio. Euro Gerichtsgebühren

Österreich
10.10.2014 16:55
Es ist ein zweifelhafter Europameistertitel, den das österreichische Justizsystem laut einer aktuellen Studie des Europarates jetzt einfahren konnte. In keinem anderen Land sind die Gerichtsgebühren höher als bei uns! 835 Millionen Euro nimmt der Staat im Jahr ein - mehr als das Justizsystem überhaupt kostet. Zu spüren bekommt das einmal mehr der Mittelstand.

Eines gleich vorweg: Im internationalen Vergleich steht das heimische Justizsystem sehr gut da, bei der Verfahrensdauer liegen wir nach wie vor im Spitzenfeld. Trotz Personalknappheit dauert ein Zivilverfahren im Durchschnitt 135 Tage, der Europaschnitt liegt bei 246 Tagen. Doch dafür müssen Herr und Frau Österreicher auch tief in die Tasche greifen - zu tief, wenn es nach Ansicht der Anwaltskammer geht.

Denn laut der aktuellen Studie, die im Auftrag des Europarates durchgeführt wurde, hebt der Staat knapp 835 Millionen Euro pro Jahr an Gerichtsgebühren ein. Das sind unterm Strich 108 Prozent der Gesamtausgaben für den Justizapparat (ausgenommen Strafvollzug) - damit übersteigen die Einnahmen sogar die tatsächlichen Kosten! Noch ein Vergleich: An zweiter Stelle reiht sich Serbien ein, das 55,3% der Kosten über Gerichtsgebühren einnimmt. Der europäische Durchschnitt liegt hier bei lediglich 20,5 Prozent.

"Gebührenbremse ist dringend notwendig"
"Es handelt sich bei den Gerichtsgebühren in Wahrheit um eine versteckte Steuer, da sie in keinem Verhältnis mehr zum Aufwand der Behörde steht", kritisiert der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, "der Zugang zum Recht darf keinen Bürger vor finanzielle Hürden stellen. Eine Gebührenbremse in der Justiz ist dringend notwendig."

Zwar verweist das Justizministerium bei Härtefällen auf kostenlose Verfahrenshilfe, auf der Strecke bleibt allerdings einmal mehr der Mittelstand. Das beginnt bei Eintragungen in die Grundbücher und endet bei Gebühren für Zivilverfahren. Gefordert wird eine rasche Evaluierung des Gerichtsgebührengesetzes, Justizminister Wolfgang Brandstetter hätte laut Rechtsanwaltskammer schon Gesprächsbereitschaft signalisiert.

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