Mildes Urteil in NÖ

Propaganda für IS: Vier Burschen verurteilt

Österreich
13.09.2016 14:15

Mit recht milden Urteilen ist am Dienstag ein Prozess gegen vier 16-Jährige in St. Pölten zu Ende gegangen. Ihnen wurde vorgeworfen, Propaganda für die Terrororganisation Islamischer Staat gemacht zu haben. Schuldsprüche gab es für alle vier - zwei Jugendliche wurden zu sechs Monaten bedingt verurteilt, für die anderen beiden wurde gemäß Jugendgerichtsgesetz die Strafe für eine Probezeit von drei Jahren ausgesetzt.

Das Urteil gegen den Viertangeklagten ist rechtskräftig, bei den anderen drei gab die Staatsanwaltschaft dagegen keine Erklärung ab. Drei der Jugendlichen sind russische Staatsbürger, der Zweitangeklagte kommt aus dem Kosovo. Sie stammen laut Angaben des Gerichts aus dem Umfeld jenes Jugendlichen, der 2014 plante, den Wiener Westbahnhof zu sprengen, und bereits zweimal in St. Pölten verurteilt wurde. Die Öffentlichkeit wurde nach den Eröffnungsvorträgen von der Schöffenverhandlung ausgeschlossen.

Koran zitiert, um Terror zu rechtfertig
Die Vorwürfe der Anklagebehörde basierten auf der Auswertung von Mobiltelefonen und Computern der Jugendlichen, bei der Propagandamaterial entdeckt wurde. Der Erstangeklagte soll auf einem eigens eingerichteten YouTube-Kanal Propagandamaterial für die IS-Miliz verbreitet haben, wie Staatsanwalt Michael Linderbauer in seinem Eröffnungsvortrag ausführte. Im September des Vorjahres lernte der Bursch den Zweitangeklagten am Bahnhof in St. Pölten kennen und versuchte, ihn für die Terrormiliz zu gewinnen. "Er zitierte den Koran, um das Handeln des IS zu rechtfertigen", so Lindenbauer. Die Beschuldigten "leugneten, dass der IS Gräueltaten verübt", sagte der Staatsanwalt. Einer der Verteidiger sagte: "Die Bandbreite, was eine terroristische Vereinigung ist, ist eine sehr große."

Gräuelvideos gepostet
Der Erst- und der Zweitangeklagte hatten zahlreiche Bilder und Videos gepostet, die Gräueltaten des IS zeigen. Die beiden wurden unter anderem wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation sowie wegen Gutheißung terroristischer Straftaten schuldig gesprochen. Der Drittangeklagte hatte nach den Anschlägen in Paris "Allahu Akbar" (Allah ist groß) gepostet und wurde deshalb wegen der Gutheißung terroristischer Straftaten verurteilt. Der Viertangeklagte wurde wegen gefährlicher Drohung schuldig gesprochen. Er gab zu, den Zweitangeklagten im Februar und März zweimal bedroht zu haben.

Alle vier Jugendlichen hatten bisher keine Vorstrafen. Damit begründete Richter Markus Grünberger die Strafen am unteren Ende des Rahmens. Eine Bewährungsstrafe reiche aus, um die Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten, sagte er.

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