Acht Monate Haft, davon zwei unbedingt: Diese Strafe fasste ein afghanischer Asylwerber aus, nachdem er Anfang Juli - wie berichtet - in einem Linzer Freibad eine Zehnjährige begrapscht hatte. Der Onkel (50) des Mädchens kam letztlich straffrei davon - er hatte dem nunmehr verurteilten Sextäter eine Ohrfeige verpasst.
Der junge Asylwerber (17) hatte am 10. Juli im Hummelhofbad ein zehnjähriges Mädchen dreimal über der Bikinihose begrapscht. Der Onkel (50) des Mädchens sah den Übergriff, gab dem Triebtäter eine Ohrfeige und hielt ihn fest, bis die Polizei auftauchte. Weil der Afghane in Wels wohnt, trat die Linzer Staatsanwaltschaft das Verfahren an die Welser Kollegen ab.
Auch Schuldspruch wegen Körperverletzung
Dort wurde der junge Asylwerber mittlerweile wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie Körperverletzung zu insgesamt acht Monaten Haft verurteilt, zwei davon bedingt.
Worum handelte es sich bei der mitangeklagten Körperverletzung? Der Afghane hatte am 23. April um 2 Uhr früh in Wels einem Passanten grundlos mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm mit dem Fuß gegen die Brust getreten, so die Auskunft vom Landesgericht Wels.
Ohrfeige bleibt ohne Strafe
Gegen den Onkel des begrapschten Mädchens war ebenfalls wegen Körperverletzung ermittelt worden, weil er dem Asylwerber eine Ohrfeige verpasst hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde aber wegen Geringfügigkeit eingestellt, so der Linzer Staatsanwalt Philip Christl auf "Krone"-Anfrage.
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