Gerade einmal 16 Jahre alt ist einer der Angeklagten, die am Donnerstag im Wiener Terror-Prozess schuldig gesprochen wurden. Der junge Sozialhilfebezieher hatte nach seiner Freilassung aus der U-Haft sogar versucht, Kinder als IS-Kämpfer anzuwerben. Er fasste zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, aus. Weitere vier IS-Sympathisanten wurden zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 18 und 30 Monaten verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Staatsanwalt Markus Berghammer hatte den Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung und Beteiligung an einer kriminellen Organisation zur Last gelegt. Die Teenager wollten sich laut Anklage in Syrien der radikalislamischen Terrormiliz Islamischer Staat anschließen. Einer von ihnen - ein 16-jähriger Mindestsicherungsbezieher - soll außerdem versucht haben, zehn bzw. elf Jahre alte Buben als IS-Kämpfer anzuwerben.
In kürzester Zeit radikalisiert
Die Angeklagten dürften sich in kurzer Zeit von gläubigen Muslimen zu radikalen Glaubensverfechtern entwickelt haben. Der 16-Jährige machte sich im heurigen Mai auf den Weg in die Türkei. Vom südostanatolischen Gaziantep aus wollte er der Staatsanwaltschaft zufolge die türkisch-syrische Grenze überwinden, um im Bürgerkriegsgebiet aufseiten des IS zu kämpfen. Er wurde allerdings an der bulgarischen Grenze aufgegriffen, festgenommen und zurück nach Österreich abgeschoben.
Wieder in Österreich wurde der junge Mann zunächst in U-Haft genommen, dann allerdings gegen gelindere Mittel auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin soll er weiter für den IS geworben und versucht haben, zehn bzw. elf Jahre alte Buben für den Dschihad zu gewinnen. Er fasste dafür am Ende zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt, aus.
Zwei weitere Angeklagte - jeweils 15 Jahre alte Schüler - sollen ebenfalls schon sehr konkrete Ausreisepläne nach Syrien verfolgt haben. Laut Anklage wollten sie am 13. Juni von Wien aus in den Dschihad ziehen, konnten daran aber gehindert werden, weil die Behörden rechtzeitig von ihren Plänen Wind bekamen.
Vater mit Schraubenzieher attackiert
Einer von ihnen hatte Schwierigkeiten mit seinem Vater, der sich weigerte, dem Sohn dessen Pass auszuhändigen, weil ihm möglicherweise klar war, wohin die Reise des Burschen gehen sollte. Laut Anklage soll der Jugendliche daraufhin mit einem Schraubenzieher auf den Vater losgegangen sein. Er stach den Mann zwar nicht nieder, soll ihm dafür aber einen wuchtigen Kopfstoß versetzt haben.
Nachdem der Vater die Polizei alarmiert hatte, soll sich der 15-Jährige der Amtshandlung widersetzt haben. Über ihn verhängte der Schöffensenat ebenfalls zweieinhalb Jahre, davon zehn Monate unbedingt. Der zweite 15-Jährige bekam 21 Monate, davon sieben Monate unbedingt.
Das Verfahren gegen einen Bekannten der beiden 15-Jährigen, der laut Anklage gemeinsam mit diesen zum IS wollte, wurde ausgeschieden. Der 17-Jährige war nicht geständig, gegen ihn wird am kommenden Dienstag weiterverhandelt.
Jugendlichen ausgeraubt
Schuldig gesprochen wurde dagegen ein knapp 16-Jähriger, der einen anderen Jugendlichen ausgeraubt hatte. Unter Androhung von Gewalt nahm er diesem einen USB-Stick und Werkzeug weg, wobei er nach der Tat angeblich "Allahu Akbar" (Gott ist groß) rief. Er erhielt wegen Raubes eineinhalb Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Bei ihm wurde vom Gericht keine Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung angenommen.
Deradikalisierungsprogramm verordnet
Bei allen vier Angeklagten ordnete der Senat Bewährungshilfe an. Außerdem müssen sie an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Die Jugendlichen waren mit allem einverstanden, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig.
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