Letzte Instanz

Streit um Linzer Domglocken wird Fall für OGH

Österreich
01.12.2015 07:24
Der Gerichtsstreit um die Linzer Domglocken wandert zum Obersten Gerichtshof: Das Oberlandesgericht hat nun die Berufung des Dom-Anrainers Wolfgang Lassy gegen ein Urteil des Landesgerichts abgewiesen. Der Architekt hatte bekanntlich geklagt, weil ihm der Glockenschlag den Schlaf rauben würde.

Der Einzelfall des Architekten Lassy, der neben dem Mariendom wohnt, reiche nicht aus, um die Glocken nachts zum Schweigen zu bringen. "Der Kläger hätte beweisen müssen, dass es eine allgemeine Gesundheitsbeeinträchtigung gibt. Das ist nicht gelungen", schmetterte OLG-Richter Hans Peter Frixeder die Berufung Lassys ab - und stellte sich damit auf die Seite der Dompfarre.

Um auf die thematisierte Ortsüblichkeit einzugehen, zog Frixeder ein Beispiel heran: "In diesem Sinne wäre etwa die Klage eines Stadtbewohners, der aufs Land zieht, dann bemerkt, dass er an einer Gräserallergie leidet, und gegen den Nachbarn vorgeht, der das Gras wachsen lässt, wohl nicht erfolgreich."

Lassy, der von Anwalt Wolfgang List vertreten wird, gibt trotzdem nicht auf. Denn das OLG lässt eine Revision zu, weshalb er sich an den Obersten Gerichtshof wenden wird. Frixeder begründete die Revisionsmöglichkeit unter anderem damit, dass die Bedeutung des Falles - angesichts der vielen Kirchen in Österreich - über den Einzelfall hinausgehe.

Rechtsstreit mit Jugendzentrum
Diesen Freitag trifft sich Lassy auch mit Vertretern des kirchlichen Jugendzentrums Stuwe vor Gericht. Das Stuwe grenzt ebenfalls an Lassys Grund und er beklagte sich über den Lärm der Jugendlichen.

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