Der Einzelfall des Architekten Lassy, der neben dem Mariendom wohnt, reiche nicht aus, um die Glocken nachts zum Schweigen zu bringen. "Der Kläger hätte beweisen müssen, dass es eine allgemeine Gesundheitsbeeinträchtigung gibt. Das ist nicht gelungen", schmetterte OLG-Richter Hans Peter Frixeder die Berufung Lassys ab - und stellte sich damit auf die Seite der Dompfarre.
Um auf die thematisierte Ortsüblichkeit einzugehen, zog Frixeder ein Beispiel heran: "In diesem Sinne wäre etwa die Klage eines Stadtbewohners, der aufs Land zieht, dann bemerkt, dass er an einer Gräserallergie leidet, und gegen den Nachbarn vorgeht, der das Gras wachsen lässt, wohl nicht erfolgreich."
Lassy, der von Anwalt Wolfgang List vertreten wird, gibt trotzdem nicht auf. Denn das OLG lässt eine Revision zu, weshalb er sich an den Obersten Gerichtshof wenden wird. Frixeder begründete die Revisionsmöglichkeit unter anderem damit, dass die Bedeutung des Falles - angesichts der vielen Kirchen in Österreich - über den Einzelfall hinausgehe.
Rechtsstreit mit Jugendzentrum
Diesen Freitag trifft sich Lassy auch mit Vertretern des kirchlichen Jugendzentrums Stuwe vor Gericht. Das Stuwe grenzt ebenfalls an Lassys Grund und er beklagte sich über den Lärm der Jugendlichen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.