Zu recht hohen Haftstrafen sind am Dienstagvormittag in Wien drei Burschen aus Afghanistan wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Das Trio - zum Tatzeitpunkt 16 und 17 Jahre, mittlerweile 16 und 18 Jahre alt - war bei der grausigen Tat am Praterstern mit äußerster Brutalität gegen sein 21-jähriges Opfer vorgegangen. Die jungen Männer schlugen den Kopf der Türkin mehrmals gegen eine WC-Muschel, zwei der Angreifer vergingen sich danach an ihr, während der dritte die junge Frau festhielt. Zwei Burschen erhielten je sechs Jahre Haft, einer fasste fünf Jahre aus. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Zur Sexattacke war es im April des Vorjahres am Praterstern gekommen. Die 21-Jährige ging dort auf die Toilette und dürfte dabei von den späteren Tätern bereits beobachtet worden sein. Die drei jungen Afghanen folgten der jungen Frau in den Waschraum nach und überfielen sie.
Die Angreifer würgten ihr wehrloses Opfer und schlugen den Kopf der Studentin mehrmals gegen die Toilettenmuschel, ehe sich zwei der Beschuldigten an der jungen Türkin vergingen. Der dritte Täter hielt sie dabei fest, ein Gutachten entlastete den 16-Jährigen am Dienstag von dem Vorwurf, sich ebenfalls an der 21-Jährigen vergangen zu haben.
Opfer geht es "noch immer nicht gut"
Das Opfer leidet bis heute an den seelischen Folgen der Vergewaltigung, berichtete die Privatbeteiligtenvertreterin der 21-Jährigen. Sie unterstrich noch einmal, dass es ihrer Mandantin, die mittlerweile in ihre Heimat zurückgekehrt ist, noch immer nicht gut geht. Sie leide darunter, dass sich die Täter nicht reumütig und aufrichtig entschuldigt hätten. Zudem habe sie nur eine einzige Vertrauensperson, die noch dazu in Österreich lebt, mit der sie sich über WhatsApp austauschen könne. In der Türkei hingegen sei es eine "Schande", darüber (die Vergewaltigung, Anm.) zu sprechen.
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussplädoyer darauf, dass das Trio seinem Opfer gezielt aufgelauert habe und besonders brutal vorgegangen sei - und die Burschen daher auch entsprechend zu bestrafen seien. Die Verteidiger der jungen Afghanen verwiesen teilweise auf die Herkunft der Burschen. Frauen würden "dort einen anderen Stellenwert haben". Dies sei keine Entschuldigung oder Rechtfertigung, aber es könne "bei der Ausführung der Tat eine Rolle gespielt haben".
"Weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann"
Den Prozess selbst verfolgten die drei Angeklagten mit ausdrucksloser Miene, die beträchtlichen Schmerzensgeldansprüche erkannten sie teilweise aber an. Der Älteste schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an, während die beiden Jüngeren sich bei der 21-Jährigen entschuldigten. "Ich weiß nicht, wie ich das wiedergutmachen kann", sagte der 16-Jährige. "Ich glaube, das geht nicht", so Richter Norbert Gerstberger.
Für das Trio setzte es schlussendlich recht hohe Haftstrafen: Die beiden 18-Jährigen wurden zu sechs Jahren Haft verurteilt, der 16 Jahre alte Bursch fasste fünf Jahre Haft aus. Man sei aufgrund der Schwere der Tat mit der Strafe im oberen Bereich geblieben, begründete Gerstberger das Urteil. Für Jugendliche beträgt der Strafrahmen bis zu siebeneinhalb Jahre Haft. Das Trio akzeptierte die Strafen, die Staatsanwältin gab jedoch keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
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