Rechtliche Folgen hat eine Ohrfeige, die ein Mann im Linzer Hummelhofbad einem 17-jährigen Afghanen verpasst hatte, weil dieser seine zehnjährige Nichte unsittlich berührt haben soll. Jetzt wird der Onkel wegen Körperverletzung angezeigt, der Verdächtige streitet nach wie vor alles ab.
Der Übergriff soll beim Schwimmen im Becken passiert sein. Nach dem Vorfall erzählte das zehnjährige Mädchen seiner Tante und seinem Onkel, mit denen es im Hummelhofbad war, davon. Der Mann knöpfte sich daraufhin den mutmaßlichen Sextäter vor: Zuerst gab es eine verbale Auseinandersetzung, dann setzte es die Ohrfeige.
Anzeige wegen Körperverletzung
Bei der Polizei bestritt der 17-Jährige später den Übergriff und klagte über Kopfschmerzen. Bei einer Untersuchung im Spital konnten keine Verletzungen festgestellt werden. Der junge Afghane wurde festgenommen, der Onkel des mutmaßlichen Opfers wegen Körperverletzung angezeigt.
"Keine unmittelbare Gefahr"
"Eine körperliche Attacke ist nur dann durch den Notwehrparagrafen gedeckt, wenn eine unmittelbare Gefahr abgewehrt wird", erklärt der Rieder Staatsanwalt Alois Ebner. Zudem darf der Angegriffene oder Helfer nur das "gelindeste Mittel" anwenden, sonst läuft er Gefahr, wegen Körperverletzung angezeigt zu werden. Selbst eine Ohrfeige kann vor Gericht enden. Die Beurteilung liegt im Ermessen des Richters.
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