Der Vorwurf lautete, die beiden Telekom-Manager hätten die Immobilie in der Wiener Innenstadt um 5,4 Millionen Euro - und damit zu billig an die Hubers verkauft. Fast ein Jahr später verkaufte Hubers "Projektentwicklungsgesellschaft" die Immobilie um fast 11 Millionen Euro weiter.
Richterin Claudia Moravec-Loidolt begründete nun am Freitagabend sehr ausführlich den Freispruch für die vier Angeklagten im Telekom-V-Prozess. Sie eröffnete damit, dass eine Verurteilung nur bei "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" der Schuld möglich ist. "Bloße Vermutungen sind im Strafverfahren nicht statthaft", so die Richterin.
Indizien, aber keine Beweise für Schuld
Ausreichende Beweise oder eine geschlossene Indizienkette für Untreue in dem Verfahren um den Kauf der Telekom-Immobilie Schillerplatz 4 durch Ex-ÖBB-Chef Martin Huber und seine Ehefrau habe es jedoch nicht gegeben. Die Richterin verwies darauf, dass zwei wesentliche Zeugen aus gesundheitlichen Gründen nicht vernehmungsfähig waren. Es sei nicht auszuschließen, dass hier jemand, der nicht zur Verfügung steht, in die Verantwortung genommen wurde.
Ein Indiz für ein allfälliges Untreueverhalten sei, dass der Kaufpreis vom ersten Angebot an gleichgeblieben sei. Hier hätten sich die Angeklagten auf eine Kaufpreisfindung durch den - mittlerweile erkrankten - Leiter der Immobilienabteilung berufen, der dazu nie vom Gericht vernommen werden konnte. Deren Aussagen seien also nicht zu widerlegen gewesen.
Richterin: "Das blieb alles im Dunkeln"
Dass der Kaufpreis von 5,4 Millionen Euro zu gering gewesen sei, habe sich durch Zeugen und Gutachten nicht erhärtet. Es sei ein schwieriges Objekt gewesen, daher seien hier die Schätzungen weit auseinander gelegen. Dass der Käufer erst ein halbes Jahr nach dem Verkäufer den Kaufvertrag unterschrieben hat, könnte man als Indiz gegen die Angeklagten sehen, Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten habe es aber nicht gegeben. Ob es hier möglicherweise irgendwelche Absprachen gegeben hätte, "das blieb alles im Dunkeln", so die Richterin.
Dass Sundt "drei oder vier Tage" vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen noch das Verkaufsangebot unterschrieben hat, sei zu hinterfragen - die Behauptung von Sundt, dass er einen reinen Tisch übergeben wollte, sei aber nicht zu widerlegen gewesen. "Es gab Indizien, die dafür sprechen, dass es hier allenfalls ein Untreueverhalten gegeben hätte, aber diese Indizien reichen nicht aus."
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